Verkehrsregeln in Europa - Spanien

Kategorie: Verkehrsregeln in Europa

Was solltest Du bei einer Motorradreise nach oder durch Spanien beachten? Welche Unterlagen musst Du dabei haben? MotoGS WorldTours und MotoGS Rental liefern Dir Antworten auf Deine wichtigsten Fragen.
Irrtümer und oder Änderungen bleiben vorbehalten – alle Angaben ohne Gewähr.

Grundlagen:
Spanien ist Mitgliedsstaat der EU und liegt im Südwesten Europas auf der Iberischen Halbinsel. Mit einer Fläche von 504.645 Quadratkilometern nimmt es ca. 85% der gesamten Halbinsel ein. Die Gebirgszüge erstrecken sich nach Norden (Kantabrisches Gebirge), Nordosten (Pyrenäen und Iberisches Gebirge), in der Mitte (Iberisches Gebirge) und nach Süden (Betische Kordilleren).
Das Binnenhochland wird vom zentralen Meseta-Plateau definiert und von fruchtbaren Flusstälern durchzogen. Die Landschaft ist geprägt von mediterraner Vegetation wie Olivenhainen, Zitrusbäumen, Pinienwäldern und Palmen.

Sprache, Währung und Bevölkerung:
Rund 3,2 Millionen der 47 Millionen Einwohner Spaniens leben in der Hauptstadt Madrid. Neben Spanisch werden in verschiedenen Teilen des Landes die Regionalsprachen Katalanisch, Baskisch und Galizisch gesprochen. In den Touristenzentren wird viel Deutsch und Englisch gesprochen. Allerdings kommt man außerhalb der Touristenzentren mit einer Fremdsprache nicht weit. Zumindest Grundkenntnisse in Spanisch sind mehr als ratsam.

Die Währung in Spanien ist der Euro. Die meisten Restaurants und Geschäfte akzeptieren gängige Kreditkarten. Geldautomaten sind weit verbreitet. Wenn Du mit anderen Währungen als dem Euro nach Spanien einreist, wie zum Beispiel USD, AUD oder einer anderen Währung, dann ist die Website von Oanda ein guter Indikator für die Notwendigkeit eines Geldwechsels.

Dokumente, Fahrzeugpapiere und weitere notwendige Dokumente zur Einreise:
Für einen touristischen Aufenthalt ist für EU-Bürger der Personalausweis völlig ausreichend. Selbstverständlich müssen Nicht-EU-Bürger einen Reisepass mit sich führen.
Alle persönlichen Dokumente müssen bei der Ausreise noch mindestens 3 Monate gültig sein.

In der Regel können Nicht-EU-Bürger ohne Visum nach Spanien einreisen. Dies hängt allerdings auch immer vom Herkunftsland ab. Daher ist es für alle Nicht-EU-Bürger sinnvoll, sich auf der folgenden VisaHQ - Webseite über die Einreisebestimmungen für Spanien zu informieren. Dies dient Deiner eigenen Sicherheit.

Der Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I ist zwingend erforderlich.
Als Nachweis einer Haftpflichtversicherung gilt die IVK – Internationale Versicherungskarte (früher Grüne Karte, mit E).
In Spanien wird der EU-Führerschein akzeptiert, sodass Du keinen internationalen Führerschein mitführen musst. Für Nicht-EU-Bürger ist zusätzlich zum nationalen Führerschein des Herkunftslandes ein internationaler Führerschein erforderlich.
Ob zusätzlich ein IDP (International Drivers Permit) erforderlich ist, hängt von IDeinem Herkunftsland ab. Daher empfiehlt es sich, je nach Herkunftsland vorab zu prüfen, ob ein IDP notwendig ist. Dies kann ganz einfach auf der Website der International Drivers Association erfolgen und bei Bedarf kann dort auch ein IDP beantragt werden.

Mit einem gemieteten Motorrad nach Spanien:
Grundsätzlich kein Problem, doch Fahrer, die Auslandsfahrten mit einem nicht auf ihren Namen zugelassenen Fahrzeug unternehmen, sollten sicherheitshalber eine Nutzungserlaubnis mit sich führen.
Diese Genehmigung kann unter folgendem Link heruntergeladen werden.

Voraussetzungen, um in Spanien ein Motorrad mieten zu können, Du musst mindestens 18 Jahre alt sein (kann je nach Motorradkategorie und lokalem Vermieter variieren). In der Regel verlangen die Verleihstationen jedoch ein Mindestalter von 23 Jahren. Für Fahrer unter 23 Jahren werden auch häufig Zuschläge für junge Fahrer erhoben.

Krankenversicherung:
Grundsätzlich sollten alle Reisenden nach Spanien, unabhängig von ihrem Herkunftsland, eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Auch das geht hier ganz einfach über Global Rescue. Sicherlich ist diese Art des Versicherungsschutzes etwas teurer als bei anderen Anbietern. Wie der Name aber schon sagt, basiert diese Art der Deckung auf Rettung. Daher nicht vergleichbar. Dies ist jedoch nicht als Werbung zu verstehen, sondern lediglich eine sinnvolle Empfehlung.

Helmpflicht:
In Spanien besteht Helmpflicht! Zugelassen sind nur Helme, die der Norm ECE R 22.05 entsprechen.
Wenn Dein Helm irgendwo ein eingekreistes „E“ und daneben eine Prüfnummer trägt, die mit den Ziffern „05“ beginnt, dann erfüllt Dein Helm diese Norm.
Bei Zuwiderhandlungen drohen sehr hohe Geldstrafen.

Geschwindigkeitsbegrenzungen in Spanien:
Innerorts: 50 km/h
Außerorts: 90 km/h
Schnellstraßen, Straßen mit 2 Fahrspuren in jede Richtung: 100 km/h
Autobahn: 120 km/h

Beleuchtung:
Auf Autobahnen und außerhalb geschlossener Ortschaften ist tagsüber ganzjährig Abblendlicht (oder alternativ Tagfahrlicht) zu verwenden. Motorräder auch in der Stadt.
Es wird empfohlen, ein Ersatzlampenset mitzuführen. Ausgenommen sind Motorräder, die mit LED-Leuchten ausgestattet sind.

Erste-Hilfe-Set und Warnweste:
Weder Erste-Hilfe-Taschen noch Warnwesten sind Pflicht. Es ist jedoch sinnvoll, immer beides dabei zu haben. Empfehlenswert sind außerdem ein Motorrad-Warndreieck und eine Warnleuchte.

Radarwarner:
Das Benutzen UND Mitführen eines Radarwarngeräts ist strengstens untersagt. Sogar die Benutzung mit einer App auf Deinem Smartphone. Das alleinige Mitführen eines Radarwarners stellt nach spanischem Verkehrsrecht eine Straftat dar. Bei Nichtbeachtung drohen hohe Bußgelder und natürlich die Beschlagnahmung des Gerätes.

Alkoholbestimmung:
Für Fahrzeugführer gilt eine Obergrenze von 0,5‰ und für Fahrer, die ihren Führerschein seit weniger als 2 Jahren besitzen, eine Obergrenze von 0,3‰.
Gleiches gilt für Motorradfahrer.

Navigationsgerät:
Die Bedienung eines Navigationsgeräts während der Fahrt ist strengstens untersagt. Es sei denn, es lässt sich direkt über Knöpfe und Drehschalter steuern, wie es beispielsweise bei vielen BMW-Motorrädern der Fall ist.

Mautpflicht:
Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern Europas, wie zum Beispiel der Schweiz und Österreich, benötigt man in Spanien keine Vignette, um die Maut zu bezahlen. Vielmehr zieht man, wie zum Beispiel in Frankreich, bei der Einfahrt auf die Autobahn ein Ticket und bezahlt das Ticket an einer der Mautstellen, wenn man die Autobahn wieder verlässt.

Das spanische Autobahnnetz wird von verschiedenen Unternehmen betrieben und nur auf bestimmten Abschnitten werden Mautgebühren erhoben. Schnellstraßen sind kostenlos.

Die Maut wird auf den privat betriebenen Autopistas in der Regel an Mautstellen erhoben. Die von der öffentlichen Hand betriebenen Autovías hingegen waren bisher kostenfrei. Seit 2022 wird jedoch auf der öffentlichen A-636 im Baskenland eine elektronische Maut im Free-Flow-System berechnet. Das bedeutet, auf der 23 km langen baskischen Dekarga-Autobahn A-636 zwischen Beasain und Bergara werden die Mautgebühren seit 2022 elektronisch mittels Kennzeichenerkennung erhoben. Zur Bezahlung muss das Kennzeichen vorab registriert und mit einer Bankkarte verknüpft werden. Da Motorräder hier von der Mautpflicht befreit sind, sind an dieser Stelle keine weiteren Angaben notwendig.
Bleibt nur noch eines zu sagen: Im Free-Flow-System sollen weitere Strecken folgen.

In allen Großstädten wie Barcelona, Bilbao, Valencia und Alicante gibt es mautfreie Stadtautobahnen und Stadtumgehungen. Der Autobahnring um Madrid ist teilweise mautpflichtig.

Übrigens, die Maut hängt auch von der Tages-, Wochen- oder Feiertagszeit ab.

Die meisten Autobahngesellschaften unterscheiden zwischen den Fahrzeugkategorien „ligeros“ und „pesados“:
Ligeros: Motorräder mit oder ohne Beiwagen.
Pesados 1: Fahrzeuge mit bis zu 3 Achsen mit Zwillingsbereifung (z. B. Pkw mit Anhänger mit Zwillingsbereifung, Wohnmobile mit Zwillingsbereifung).
Pesados 2: Fahrzeuge mit 4 oder mehr Achsen (z. B. Autos mit 2- oder mehrachsigen Anhängern, von denen mindestens eine Achse zwillingsbereift ist).

Auf einigen Abschnitten zahlst Du an der Mautstelle eine Pauschale, unabhängig von der zu befahrenden oder bereits gefahrenen Strecke. In diesen Fällen muss kein Ticket gezogen werden. In einigen Abschnitten wirft man das abgezählte Geld in einen Trichter. Der Betrag wird rechtzeitig angezeigt.

Du kannst überall mit Bargeld oder mit den gängigsten internationalen Kreditkarten (z. B. VISA oder Mastercard) bezahlen. Prepaid-Kreditkarten und Bankkarten (Maestro- oder V-Pay-Symbol) werden zur Zahlung nicht akzeptiert.

Du kannst mit Kreditkarte an den speziell für Kartenzahlungen reservierten Spuren der „vias automáticas“ bezahlen. Zuerst das Ticket und dann die Kreditkarte (Magnetstreifen unten rechts) in den Automaten einführen. Auf Knopfdruck erhälst Du Deine wohlverdiente Quittung.

Die mit „Télépéaje“, „VIA-T“ oder nur „T“ gekennzeichneten Zahlstellen sind Fahrern vorbehalten, die über einen Transponder mit entsprechendem kostenpflichtigen Vertrag verfügen.

Besonderheiten im Straßenverkehr und Bußgelder:
Die Strafen für Verkehrsdelikte, auch für das Nichtbefolgen von polizeilichen Anweisungen, sind deutlich höher als in vielen anderen europäischen Ländern.

Das Überholen ist 100 m vor Bergkuppen und auf Straßen, die nicht mindestens 200 m weit einsehbar sind, verboten.

In Spanien werden Straßenverkehrsdelikte (infracciones) in drei Kategorien eingeteilt: geringfügig (leve), schwer (grave) und sehr schwer (muy grave).

Die Bußgelder und Strafen für Alkohol- oder Geschwindigkeitsverstöße sind hoch und bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Regeln kann sogar der Führerschein von Touristen eingezogen werden. Auch Falschparker müssen mit saftigen Bußgeldern rechnen.

Es besteht keine Verpflichtung, verhängte Geldbußen (Multas) direkt zu bezahlen. Wenn Du jedoch sofort oder innerhalb von 20 Tagen bezahlst, erhälst Du 50 % Rabatt. In diesem Fall entfallen jedoch sämtliche Widerspruchsrechte, sodass das Verfahren direkt beendet ist.

Du kannst direkt beim Sicherheitsbeamten, der die Geldbuße ausstellt, per Kreditkarte oder in bar, per Kreditkarte im Fremdenverkehrsamt Jefatura de Tráfico, auf der DGT-Website oder in jeder CAIXABANK-Filiale bezahlen.
Bei Verkehrssündern ohne Wohnsitz in Spanien kann die Höhe des Bußgeldes vorläufig festgesetzt werden (Sicherheitsleistung für ausländische Verkehrssünder, Art. 67 Abs. 4 LSV). Die Bezahlung vor Ort kann in bar oder per Kreditkarte erfolgen. Auch hier muss bei Zahlungsbereitschaft des Bußgeldes ein Rabatt von 50 % gewährt werden. Kann oder will der Betroffene die Kaution nicht zahlen, muss damit gerechnet werden, dass das Fahrzeug sicher gestellt wird. Das will garantiert niemand und schon garnicht im Urlaub.

Ab einem Bußgeld von 70 Euro wird gemäß der EU-Richtlinie 2011/82 vom 25. Oktober 2011 „zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs über die Verkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte“, bei Nichtzahlung ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet und verfolgt Dich bis in Dein Heimatland. Freiheitsstrafen sind ebenso möglich.

Beim Überholen von Radfahrern und Mopeds auf zweispurigen Straßen muss die Spur gewechselt werden, auf einspurigen Straßen muss ein Abstand von 1,50 Metern eingehalten werden.

An Kreuzungen, auf Gehwegen und in Fußgängerzonen haben Fußgänger IMMER Vorrang vor Fahrzeugen.

Im Kreisverkehr haben die im Kreisverkehr fahrenden Fahrzeuge Vorfahrt – sofern nicht durch Schilder etwas anderes angegeben ist.

Gelbe Markierungen am Fahrbahnrand bedeuten ein absolutes Parkverbot.
Blaue Markierungen kennzeichnen gebührenpflichtige und zeitlich begrenzte Parkzonen.
Grüne oder orangefarbene Markierungen bedeuten Anwohnerparken.
Weiße Markierungen sind kostenlose Parkplätze.
Motorradparkplätze sind oft mit MOTOS oder MOTOCICLETA gekennzeichnet.

Richtiges Verhalten bei Unfall oder Panne:
Unfälle mit Personenschaden sind unverzüglich der Polizei zu melden. Bei Sachschäden empfiehlt sich zusätzlich die Nutzung des „Europäischen Unfallberichts“.

Wichtig zu wissen, Umweltzonen in Spanien:
Derzeit gibt es in Spanien 5 Umweltzonen. Die Umweltzonen gibt es in Madrid, Barcelona, Sevilla, Valencia und Valladolid. Dauerhaft gültig ist nur die Zone in Barcelona. Die übrigen Zonen sind wetterbedingte Luftschutzzonen und werden nur bei starker Luftverschmutzung aktiviert. Welche Fahrzeuge dann verboten sind, ist nicht allgemein festgelegt. Je nach Grad der Luftverschmutzung entscheidet die Regierung, welche Fahrzeuge weiterhin einfahren dürfen.

Die permanente Zone in Barcelona ist von Montag bis Freitag von 7.00 bis 20.00 Uhr aktiv. Die Regeln der Umweltzone beziehen sich sowohl auf den Fahrzeugtyp als auch auf die Euronorm und den Kraftstoff des Fahrzeugs. So benötigen Motorräder und Mopeds, zum Beispiel Fahrzeuge der Kategorie L, mindestens die Euro-2-Norm. Diesel-Pkw dürfen erst ab der Euro-4-Norm einreisen, während Benziner noch mit der Euro-3-Norm zugelassen sind. Für Busse und Lkw gelten andere Regelungen. Um die Fahrzeugidentifikation sicherzustellen, benötigen spanische Fahrzeuge eine Plakette. Nicht-spanische Fahrzeuge hingegen erhalten keine Plakette, sondern müssen zugelassen werden, um einfahren zu dürfen. Die Beantragung einer Plakette dauert etwas länger, da diese von den spanischen Behörden ausgestellt werden muss. Die Plakette ist dann unbegrenzt gültig, solange sich das Kennzeichen nicht ändert oder die Plakette beschädigt ist. Die Anmeldung ausländischer Fahrzeuge erfolgt elektronisch und kann daher innerhalb weniger Werktage erfolgen. Die Registrierung ist dann 2 Jahre gültig.

In Madrid wurde eine dauerhafte Umweltzone aufgrund rechtlicher Mängel erst kürzlich abgeschafft, eine neue ist bereits in Planung.

Wenn Du mehr über die genauen Regelungen in den spanischen Umweltzonen erfahren möchtest, gehee zu Green-Zones-EU oder lade einfach die Green-Zones-App herunter. Du kannst Dein Motorrad auch im Online-Shop von Green-Zones-EU direkt registrieren.

Der Notruf in Spanien:
Die einheitliche Notrufnummer ist 112
Krankenwagen: 061 oder 112

Stand: 13.07.2023

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