Verkehrsregeln in Europa, Frankreich

Kategorie: Verkehrsregeln in Europa

Was ist bei einer Motorradtour nach oder durch Frankreich zu beachten? Welche Dokumente sind mitzuführen? MotoGS WorldTours und MotoGS Rental liefert Dir Antworten auf Deine wichtigsten Fragen. 
Irrtümer und Fehler vorbehalten – alle Angaben ohne Gewähr.

* In Frankreich gilt für Motorräder ein Tempolimit von 130km/h auf Autobahnen und bei Regen 110km/h. Auf Schnellstraßen kannst du dich 110km/h fortbewegen und 90km/h auf sonstigen Straßen fahren. Innerorts liegt die Geschwindigkeit bei 50km/h.

* Für Fahranfänger gelten besondere Tempolimits. Fahranfänger, die ihren Führerschein noch keine drei Jahre besitzen, dürfen auf Autobahnen maximal 110 km/h, auf Schnellstraßen 100 km/h und auf den übrigen Straßen außerorts höchstens 80 km/h fahren. Innerorts liegt die Geschwindigkeit bei 50km/h.

* Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen.
Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Motorradkennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der IVK – Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) empfohlen, da mit Hilfe der IVK die Schadensabwicklung erleichtert wird.
Ein Personalausweis für EU-Angehörige ist ausreichend und mitzuführen, für Nicht EU-Angehörige ist der Reisepass mitzuführen.
Der deutsche Führerschein ist ausreichend. Ansonsten sind alle anderen Führerscheine aller EU- Länder ebenfalls in Frankreich gültig. Für Nicht-EU Motorradfahrer, empfiehlt es sich einen Internationalen Führerschein dabei zu haben, ist aber keine unabdingbare Pflicht.
* Alkoholbestimmung: 0,5 Promille (Fahranfänger in den ersten 3 Jahren: 0,2 Promille)
Eine Dashcam ist erlaubt (falls die Aufnahmen als Beweismittel verwendet werden, sind andere Unfallbeteiligte unmittelbar nach dem Unfall über die Aufnahmen zu informieren).

* Motorradfahrer müssen eine reflektierende Warnweste mit CE-Kennzeichnung mitführen und bei Panne oder Unfall anlegen. Verbandsbeutel sind für Motorradfahrer nicht vorgeschrieben. Empfehlenswerte Produkte sind jedoch: Motorrad-Warndreieck, Verbandtaschen und Warnleuchte.

* Alle Fahrer und Mitfahrer von Motorrädern müssen CE-zertifizierte Handschuhe tragen. Davon betroffen sind sämtliche Verkehrsteilnehmer, die mit dem Motorrad unterwegs sind.

* Es besteht natürlich Helmpflicht für Fahrer und Sozius. Die Motorradhelme müssen entweder der französischen Norm NF S72-305 oder der ECE-Regelung Nr. 22.04 bzw. 22.05 entsprechen und mit zusätzlichen reflektierenden Aufklebern/Markierungen versehen sein. Diese Regelung gilt auch für ausländische Verkehrsteilnehmer.
Sollten sich am Helm keine reflektierenden Aufkleber befinden, gilt der Helm als nicht zugelassen. Es können erhebliche Geldbußen fällig oder sogar das Fahrzeug vorübergehend stillgelegt werden. Seit einigen Jahren wird die französische Polizei angewiesen, der Einhaltung dieses Gesetzes besondere Aufmerksamkeit zu schenken.
Das Gesetz trifft dazu folgende Aussage:
„… ein Helm gilt in Frankreich als genehmigt/ homologiert, wenn er
ein ECE Label nach französischem (NF) oder europäischen (E) Standard trägt
reflektierende Aufkleber auf allen Seiten (4 Stück) angebracht sind (diese Aufkleber sind nur in Frankreich durch die Gesetzgebung verpflichtend gemacht).“
Französische Vorschriften: 
Ein sehr eindeutiges Gesetz definiert die Eigenschaften der reflektierenden Elemente eines zugelassenen Motorradhelms.
4-Punkte-Zusammenfassung:
Es müssen sich 4 retro-reflektierende Aufkleber, 1 auf jeder Seite des Helms befinden:
vorne (Kinnteil oder Stirn), hinten, rechts und links.
Die Oberfläche jedes Elements muss mindestens 18 cm² betragen.
Beispiel: ein Quadrat mit 4,3 cm Seitenlänge (4,3 x 4,3 = 18,5 cm²)
In jedes 18 cm²-Element muss ein Kreis von 4 cm Durchmesser ODER ein Rechteck von 12,50 cm² und eine Mindestbreite von 2 cm mit einer vollständig reflektierenden Oberfläche eingeklebt werden können.
Beispiel: Ein Rechteck von 2 cm Breite und 9 cm Länge
Die Aufkleber dürfen nicht zerrissen oder gefaltet werden und sie dürfen nicht "das mechanische Verhalten des Helmes beeinflussen".

* Die am 1. Juli 2012 eingeführte Mitführpflicht eines Alkoholtestsets in jedem Kraftfahrzeug (Ausnahme Kleinkrafträder) besteht weiterhin. Mit dem am 1. März 2013 in Kraft getretenen Dekret Nr. 2013-180 wurde die Vorschrift des französischen Straßenverkehrsgesetzes dahingehend geändert, dass zwar grundsätzlich weiterhin ein Alkoholtestset (mit französischer NF-Zertifizierung) mitzuführen ist, das Nichtmitführen aber nicht mit einem Bußgeld geahndet wird. Die Alkohol-Einwegtests sind in Frankreich in Apotheken oder an den Autobahn-Raststätten erhältlich.

* Wir empfehlen die Mitnahme von einem Set mit Ersatz-Glühbirnen, da diese bei einem etwaigen Ausfall schnellen Ersatz gewährleisten. Bei Fahren ohne ausreichende Beleuchtung drohen sonst Geldbußen. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die mit LED- Scheinwerfern ausgerüstet sind. Motorräder müssen auch tagsüber mit Licht gefahren werden.

* Vorbeischlängeln im Stau ist in einzelnen Regionen erlaubt, aber Vorsicht – dieses ungeschriebene Gesetz ist kein Freifahrtschein und gilt nicht in ganz Frankreich.

* Eine Umweltplakette (auch für Motorräder) ist unabdingbare Pflicht. Die Umweltplakette Crit´Air kann für ausländische Fahrzeuge online bestellt und mit Kreditkarte bezahlt werden. Sie ist auf der offiziellen Internetseite des französischen Umweltministeriums zu beziehen, auch in deutscher Sprache. Die Lieferzeit per Post beträgt maximal 10 Tage. Am Bestelltag selbst erhält man eine Bestätigungs-E-Mail, innerhalb von 24 Stunden eine digitale Rechnung mit einer Kopie der Plakette. Diese Kopie dient als Beleg für die Einstufung des Fahrzeugs bis zum Erhalt des Stickers. Aber Achtung: Gewerbliche Unternehmen bieten Bestellmöglichkeiten im Internet zu deutlich höheren Preisen an.

* Leidiges Thema Maut auf Autobahnen, Tunnels und Brücken.
Selbstverständlich gibt es auch in Frankreich wie in fast ganz Europa (fast) eine Mautgebühr zu entrichten und dies gilt auch für Motorräder:
Da wir hier Informationen für das Motorradfahren zusammenstellen und diesbezüglich eigentlich auf die Nutzung von Autobahnen oder sonstiger gebührenpflichtigen Strecken verzichten, wollen wir auf die Maut auch nicht näher eingehen.

* Die Notrufnummern in Frankreich lauten 112 und 15.

​​​​​​Stand: 24.06.2023

 

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