Traffic regulations in Europe - Germany
Verkehrsregeln in Europa - Deutschland
Kategorie: Verkehrsregeln in Europa
Was ist bei einer Motorradreise nach oder durch Deutschland zu beachten? Welche Unterlagen musst Du mitbringen oder dabeihaben? MotoGS WorldTours und MotoGS Rental liefern Dir Antworten auf Deine wichtigsten Fragen.
Irrtümer und Änderungen bleiben vorbehalten - alle Angaben ohne Gewähr.
Grundlagen:
Deutschland ist Mitgliedsstaat der EU. Daher ist die Einreise für alle EU-Bürger sehr einfach. Aber auch für Nicht-EU-Bürger ist die Einreisemöglichkeit meist sehr unkompliziert.
Fahrzeugpapiere und weitere notwendige Dokumente:
Der Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I ist zwingend erforderlich.
Der EU-Führerschein wird in Deutschland akzeptiert, Du musst also EU-Bürger keinen internationalen Führerschein mitführen. Für Nicht-EU-Bürger ist es immer ratsam, zusätzlich zum nationalen Führerschein des Herkunftslandes einen internationalen Führerschein bei sich zu haben.
Für einen touristischen Aufenthalt ist für EU-Bürger der Personalausweis völlig ausreichend. Selbstverständlich müssen Nicht-EU-Bürger einen Reisepass mit sich führen.
Alle persönlichen Dokumente müssen bei der Ausreise noch mindestens 3 Monate gültig sein.
Mit einem gemieteten Motorrad in Deutschland:
Grundsätzlich kein Problem, doch Fahrer, die Auslandsfahrten mit einem nicht auf ihren Namen zugelassenen Fahrzeug unternehmen, sollten sicherheitshalber eine Nutzungserlaubnis mit sich führen.
Diese Genehmigung kann unter folgendem Link heruntergeladen werden.
Voraussetzungen, um in Deutschland ein Motorrad mieten zu können, Du musst mindestens 18 Jahre alt sein (kann je nach Motorradkategorie und lokalem Vermieter variieren). In der Regel verlangen die Verleihstationen jedoch ein Mindestalter von 21 Jahren. Für Fahrer unter 21, manchmal sogar unter 23 Jahren werden oft Jungfahrerzuschläge verlangt.
Krankenversicherung:
Grundsätzlich sollten alle Reisenden nach Deutschland, unabhängig von ihrem Herkunftsland, eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Das geht ganz einfach hier über Global Rescue. Sicherlich ist diese Art des Versicherungsschutzes etwas teurer als bei anderen Anbietern. Wie aber der Name schon sagt, basiert diese Art der Deckung auf Rescue. Daher nicht vergleichbar. Dies sollte bitte nicht als Werbung verstanden werden, sondern lediglich als eine Empfehlung.
Helmpflicht und Schutzkleidung:
Theoretisch ist Motorradfahren in Deutschland mit Turnschuhen und Jeans erlaubt. Manchmal kannst Du auch „Verrückte“ auf der Straße sehen, bekleidet mit einer Short oder Badehose, speziell das weibliche Geschlecht. Die Straßenverkehrsordnung macht keine besonderen Vorgaben für Schutzkleidung. Es ist jedoch unbedingt ratsam, sich mit entsprechender Schutzausrüstung zu schützen. Dazu gehören Handschuhe, Motorradstiefel, Nierengurt sowie eine mit Protektoren ausgestattete Jacke und Hose. Lediglich das Tragen eines Schutzhelms ist Pflicht. Dieser muss mit der ECE-Norm 22/06 versehen sein, um geeignet zu sein. Das Fahren ohne Schutzhelm wird mit einem Bußgeld von geradezu lächerlichen EUR 15, im Vergleich zu den Nachbarländern, geahndet.
Achtung:
Auch bei einem unverschuldeten Unfall haben deutsche Gerichte in der Vergangenheit Motorradfahrern ohne ausreichende Schutzkleidung eine Teilschuld zugesprochen.
Warnweste und Erste-Hilfe-Set:
Gesetzlich ist nur eine Warnweste pro Fahrzeug vorgeschrieben und dies gilt auch für Motorradfahrer. Alle Motorradfahrer, die bei einer Panne oder einem Unfall außerhalb geschlossener Ortschaften das Motorrad verlassen müssen, müssen eine Warnweste tragen. Ein Erste-Hilfe-Kasten oder ein Warndreieck müssen nicht mitgeführt werden. Es ist jedoch immer ratsam, für alle Fälle ein Motorrad-Warndreieck, ein kleines Erste-Hilfe-Set und eine Warnleuchte dabei zu haben.
Höchstgeschwindigkeiten in Deutschland:
Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt für alle Kraftfahrzeuge eine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h.
Außerhalb geschlossener Ortschaften beträgt die Geschwindigkeitsbegrenzung 100 km/h.
Obligatorisches Tempolimit auf Autobahnen. Bei Motorrädern und Autos ist die Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn ein Sonderfall. Auf einigen Streckenabschnitten gibt es keine Geschwindigkeitsbegrenzung, hier gilt die sogenannte Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.
Sofern es die Verkehrssituation und die Witterungsbedingungen zulassen, ist es auch gestattet, diese zu überschreiten und die Höchstgeschwindigkeit des eigenen Motorrads zu testen. Mit anderen Worten - KEINE Geschwindigkeitsbeschränkung. Damit ist Deutschland dem Grunde nach, das einzige Land, in welchem Du Dein Motorrad auf legalem Wege bis zur Höchstgeschwindigkeit fahren kannst. Dies stellt in Deutschland auch keine Seltenheit dar. Dies gilt auch für Autos.
Generell gilt auch hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit Folgendes zu beachten:
Wer Motorrad fährt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig unter Kontrolle ist. Insbesondere muss die Geschwindigkeit an die Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterbedingungen sowie die persönlichen Fähigkeiten und die Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung angepasst werden. Bei einer Sichtweite von weniger als 50 m aufgrund von Nebel, Schneefall oder Regen darfst Du nicht schneller als 50 km/h fahren, es sei denn, es ist eine geringere Geschwindigkeit erforderlich.
Besonderheiten für Motorradfahrer:
Autobahnen und Schnellstraßen, Überholen auf dem Pannenstreifen und durch die Rettungsgasse:
Im Stau mit dem Motorrad ist es in Deutschland nicht erlaubt, einfach rechts zu überholen oder die Rettungsgasse zu nutzen, um schneller voranzukommen. Außerhalb geschlossener Ortschaften ist das Überholen auf der rechten Seite generell verboten und auch für Motorradfahrer sieht die Straßenverkehrsordnung keine Ausnahmen vor. Stattdessen droht ein Bußgeld von EUR 100. Noch härter wird die widerrechtliche Nutzung der Rettungsgasse geahndet, da diese unbedingt für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst freizuhalten ist. Wer sie trotzdem nutzt, muss mit einem Bußgeld von mindestens EUR 240 rechnen.
Bei stehendem Verkehr und wartendem Verkehr, z.B. vor einer roten Ampel ist das Fahren zwischen stehenden Autos und das Vorfahren bis zur roten Ampel zwar bei Motorradfahrern sehr beliebt, aber offiziell verboten. Man spricht hier von einem unzulässigen Überholmanöver, da ein seitlicher Sicherheitsabstand von einem Meter selten eingehalten werden kann. Das kann leicht 100 Euro kosten.
Immer wieder werden Stimmen laut, Motorradfahrern das Durchfahren von Staus zu ermöglichen - entweder über den Standstreifen oder zwischen den beiden Fahrspuren oder durch die Rettungsgasse. Doch der deutsche Gesetzgeber hat mehrfach entschieden, dass das Durchfahrverbot bestehen bleibt.
Aus rechtlicher Sicht sollten Motorradfahrer weiterhin, wie Autos Schlange stehen und darauf hoffen, dass sich der Stau bald auflöst. Selbst dann, wenn Du bei starker Sonneneinstrahlung und dem heißen Motor Deines Motorrads zwischen den Beinen, anhalten musst. Viele Autofahrer, möglicherweise weil diese selbst auch Motorradfahrer sind, zeigen Verständnis für dieses Problem und haben Einsicht und lassen die Motorradfahrer passieren. Viele Autofahrer befürworten sogar, dass Motorradfahrer schneller durch den Stau kommen. Diese gegenseitige Rücksichtnahme schließt jedoch das Durchfahrverbot nicht aus.
Achtung:
Nicht jeder Autofahrer hat dieses Verständnis und zeigt Rücksicht. Nein, im Gegenteil, ab und an kommt es vor, dass genau im Moment des Durchfahrens ein Autofahrer vor dir diese Lücke mit Vorsatz verschließt. Es wird immer Menschen geben, die mit derartigem Verhalten sich selbst und Dich gefährden, nur um Dir deren Willen aufzuzwängen. Akzeptiere es und lache über diese Kleinbürgerlichkeit.
Anhalten auf der Autobahn, z. B. während eines Regenschauers:
Unter der Autobahnbrücke auf dem Pannenstreifen oder allgemein auf dem Pannenstreifen anzuhalten und auf das Ende des Regenschauers zu warten, ist nicht nur gefährlich, sondern auch verboten. Der Pannenstreifen ist nur für Notfälle vorgesehen und gilt nicht bei Regen.
Tagfahrlicht immer einschalten:
Im Gegensatz zu Autos müssen Motorräder immer über Tagfahrlicht verfügen. Bei schlechten Sichtverhältnissen wie Nebel, Regen oder Dunkelheit muss das Abblendlicht eingeschaltet werden. Wenn Du dies vergessen solltest, riskierst Du ein Bußgeld von EUR 10. Kommt es dadurch zu einem Unfall, werden sogar EUR 35.
Tricks und Stunts mit dem Motorrad:
Stunts mit dem Motorrad, egal wie cool es für den einen oder anderen auch sein mag, sind absolut verboten. Risikofreudige Motorradfahrer probieren gerne Tricks und Stunts mit ihren Maschinen aus. Doch schon jetzt ist das freihändige Fahren in Deutschland strengstens verboten und wird mit einem Bußgeld von EUR 5 geahndet. Wer zum Fahren ausschließlich die Hinterräder nutzt (Wheelie) und dadurch andere gefährdet, muss mit einem Bußgeld von EUR 50 rechnen.
Parken auf dem Gehweg:
Immer wieder sind auf dem Gehweg abgestellte Motorräder zu sehen. Aber das ist nicht immer erlaubt. Motorräder dürfen dort nur abgestellt werden, wenn ein Verkehrsschild das Parken auf dem Gehweg erlaubt. Grundsätzlich dürfen Motorräder nur dort parken, wo auch Autos parken dürfen. Weist ein Schild auf ein Parkverbot hin, gilt dies sowohl für Autos als auch für Motorräder. Wer sein Motorrad auf dem Gehweg abstellt, riskiert ein Bußgeld von EUR 55.
Mautpflicht:
In Deutschland besteht grundsätzlich keine Mautpflicht für Motorräder (und Autos). Also weder eine Vignettenpflicht noch eine sonstige Zahlungspflicht für die Nutzung von Autobahnen, Schnellstraßen, Tunneln oder Brücken.
Alkoholbestimmung:
Für Motorradfahrer gilt die gleiche Alkoholgrenze wie für Autofahrer. Das bedeutet, dass ab 0,5‰ eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, ab 1,1‰ spricht man von Trunkenheitsfahrt und bei einem Unfall kann bereits ein Wert ab 0,3‰ als Trunkenheitsfahrt gelten.
Umweltzonen und Umweltplaketten:
In Deutschland gibt es, wie auch im restlichen Europa, durchaus Umweltzonen und Umweltplaketten. Tatsache ist jedoch, dass Motorräder in alle Gebiete und Städte frei fahren können, ohne dass Sanktionen befürchtet werden müssen.
Richtiges Verhalten bei Unfall oder Panne:
Unfälle mit Personenschaden sind unverzüglich der Polizei zu melden. Bei Sachschäden empfiehlt sich zusätzlich die Nutzung des Europäischen Unfallberichts.
Die Notrufnummern in Deutschland:
112 für Feuerwehr und Rettungsdienste,
110 für die Polizei,
116117 für den ärztlichen Bereitschaftsdienst und
19222 für einen notwendigen Krankentransport.
Stand: 01.07.2023
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