Traffic regulations in Europe - Italy
Verkehrsregeln in Europa - Italien
Kategorie: Verkehrsregeln in Europa
Was ist bei einer Motorradreise nach oder durch Italien zu beachten? Welche Unterlagen musst Du mitbringen oder dabeihaben? MotoGS WorldTours und MotoGS Rental liefert Dir Antworten auf Deine wichtigsten Fragen.
Irrtümer und Änderungen bleiben vorbehalten - alle Angaben ohne Gewähr.
Grundlagen:
Italien ist ein Mitgliedsstaat der EU. Daher ist die Einreise für alle EU-Bürger sehr einfach. Aber auch für Nicht-EU-Bürger ist die Einreisemöglichkeit meist sehr unkompliziert.
Fahrzeugpapiere und weitere notwendige Dokumente:
Der Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I ist zwingend erforderlich.
Als Nachweis einer Haftpflichtversicherung gilt die IVK – Internationale Versicherungskarte (früher Grüne Karte, inklusive I).
In Italien wird der EU-Führerschein akzeptiert, sodass Du keinen internationalen Führerschein mitführen musst. Für Nicht-EU-Bürger ist zusätzlich zum nationalen Führerschein des Herkunftslandes ein internationaler Führerschein erforderlich.
Für einen touristischen Aufenthalt ist für EU-Bürger der Personalausweis völlig ausreichend. Selbstverständlich müssen Nicht-EU-Bürger einen Reisepass mit sich führen.
Alle persönlichen Dokumente müssen bei der Ausreise noch mindestens 3 Monate gültig sein.
Mit einem gemieteten Motorrad nach Italien:
Grundsätzlich kein Problem, doch Fahrer, die Auslandsfahrten mit einem nicht auf ihren Namen zugelassenen Fahrzeug unternehmen, sollten sicherheitshalber eine Nutzungserlaubnis des Vermieters mit sich führen. Sogar in Italien.
Diese Genehmigung kann unter folgendem Link heruntergeladen werden.
Voraussetzungen, um in Italien ein Motorrad mieten zu können, Du musst mindestens 18 Jahre alt sein (kann je nach Motorradkategorie und lokalem Vermieter variieren). In der Regel verlangen die Verleihstationen jedoch ein Mindestalter von 21 Jahren. Für Fahrer unter 21, manchmal sogar unter 23 Jahren werden oft Jungfahrerzuschläge verlangt.
Krankenversicherung:
Grundsätzlich sollten alle Auslandsreisenden, unabhängig von ihrem Herkunftsland, eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Das geht hier ganz einfach über Global Rescue. Sicherlich ist diese Art des Versicherungsschutzes etwas teurer als bei anderen Anbietern. Wie aber der Name schon sagt, basiert diese Art der Deckung auf Rescue. Daher nicht vergleichbar. Dies bitte nicht als Werbung verstehen, sondern lediglich als eine Empfehlung.
Helmpflicht:
In Italien besteht Helmpflicht! Zugelassen sind nur Helme, die der Norm ECE R 22.05 entsprechen (Symbol im Helm: E im Kreis und Prüfnummer, z. B. 3). Das Prüfsiegel muss am Helm angebracht sein, also es muss vorhanden sein.
Bei Zuwiderhandlungen drohen hohe Geldstrafen und das Motorrad kann bis zu 30 Tage lang beschlagnahmt werden.
Geschwindigkeitsbegrenzungen in Italien:
Innerorts: 50 km/h
Außerorts: 90 km/h
Schnellstraßen (blau): 110 km/h (90 km/h bei Nässe)
Autobahn (grün): 130 km/h (110 km/h bei Nässe)
Auf Autobahnen (blau), bei Regen oder Schnee max. 90 km/h, dies gilt auch Motorradanfänger (Führerschein unter 3 Jahren)
Auf Autobahnen (grün), bei Regen oder Schnee max. 110 km/h, dies gilt auch für Motorradanfänger (Führerschein unter 3 Jahren).
Hinweis:
Motorräder bis 149 ccm und Motorräder mit Beiwagen bis 249 ccm sind auf Autobahnen und Schnellstraßen verboten.
Beleuchtung:
Auf Autobahnen und außerhalb geschlossener Ortschaften ist tagsüber ganzjährig Abblendlicht (oder alternativ Tagfahrlicht) zu verwenden.
Hinweis: Motorräder auch innerhalb geschlossener Ortschaften.
Es wird empfohlen, ein Ersatzlampenset mitzuführen. Ausgenommen sind Motorräder, die mit LED-Leuchten ausgestattet sind.
Erste-Hilfe-Taschen und Warnweste:
Weder Erste-Hilfe-Taschen noch Warnwesten sind Pflicht. Es ist jedoch sinnvoll, immer beides dabei zu haben.
Empfehlenswert sind außerdem ein Motorrad-Warndreieck und eine Warnleuchte.
Radarwarner:
Die Verwendung und Mitführung eines Radarwarngeräts ist strengstens untersagt. Sogar mit einer App auf Deinem Smartphone. Bei Nichtbeachtung drohen hohe Bußgelder und die Beschlagnahmung des Gerätes.
Dash Cam:
Zulässig (aber die Dashcam muss leicht entfernbar sein und die Aufzeichnungen müssen fortlaufend überschrieben werden).
Mautpflicht:
Autobahnen in Italien sind grundsätzlich mautpflichtig. In Italien gibt es keine Vignetten. Die Bezahlung kann an den jeweiligen Mautstellen in bar, mit EC-Karte oder Kreditkarte erfolgen.
Da wir hier Informationen zum Motorradfahren zusammenstellen und diesbezüglich eigentlich keine Autobahnen oder andere mautpflichtige Strecken nutzen, möchten wir nicht näher auf die Maut eingehen.
Alkoholbestimmung:
Es gilt eine Obergrenze von 0,5 ‰ für Fahrer und 0,0 ‰ für Fahrer, die ihren Führerschein seit weniger als 3 Jahren besitzen und oder unter 21 Jahre alt sind.
Besonderheiten bei Bußgeldern:
Die Strafen für Verkehrsdelikte, auch für das Nichtbefolgen polizeilicher Anweisungen, sind deutlich höher als in Deutschland und vielen anderen europäischen Ländern.
In Italien sind rechtskräftige Bußgelder und Gerichtsentscheidungen weiterhin innerhalb einer Frist von fünf Jahren vollstreckbar. Dort kann es zu Vollstreckungen auch z.B. im Rahmen einer Verkehrskontrolle kommen.
Bei den meisten Bußgeldern wird ein Rabatt von 30 % gewährt, wenn die Zahlung innerhalb von fünf Tagen erfolgt.
Richtiges Verhalten bei Unfall oder Panne:
Unfälle mit Personenschaden sind unverzüglich der Polizei zu melden. Bei Sachschäden empfiehlt sich zusätzlich die Nutzung des „Europäischen Unfallberichts“.
Wichtig zu wissen:
Zufahrtsbeschränkungen und City-Maut:
Für die Städte Bologna, Mailand und Palermo auf Sizilien gelten Zufahrtsbeschränkungen. Allerdings gelten diese Zugangsbeschränkungen in der Regel nicht für Motorräder. Es sei denn, das Motorrad hat die Abgasnorm Euro 0-2, was sicherlich sehr selten vorkommt. Für Motorräder gilt in der Regel bis auf wenige Ausnahmen die freie Zufahrt.
Da sich diese Regelung derzeit ständig ändert und oder erweitert wird, ist es sinnvoll, sich vor Betreten des Stadtzentrums einer italienischen Metropole im Rahmen der Stadtzugangsverordnung in Europa ausführlich zu informieren, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Der Notruf in Italien:
Die Notrufnummer ist 112
Stand: 27.06.2023
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