Verkehrsregeln in Europa - Griechenland

Kategorie: Verkehrsregeln in Europa

Was ist bei einer Motorradreise nach oder durch Griechenland zu beachten? Welche Unterlagen musst Du dabei haben? MotoGS WorldTours und MotoGS Rental liefern Dir Antworten auf Deine wichtigsten Fragen.
Irrtümer und Änderungen bleiben vorbehalten - alle Angaben ohne Gewähr.

Grundlagen:
Griechenland ist seit dem 1. Januar 1981 Mitgliedsstaat der EU und hat am 1. Januar 2001 den EURO als offizielles Zahlungsmittel eingeführt. Darüber hinaus ist Griechenland seit dem 1. Januar 2000 Teil des Schengen-Raums und damit Teil des Schengener Abkommens. Daher ist die Einreise für alle EU-Bürger sehr einfach. Aber auch für Nicht-EU-Bürger ist die Einreisemöglichkeit meist sehr unkompliziert.

Fahrzeugpapiere und weitere notwendige Dokumente:
Der Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I ist zwingend erforderlich.
Die IVK – Internationale Versicherungskarte (früher Grüne Karte, inklusive GR, korrekt aber EL) ist der Nachweis einer Haftpflichtversicherung.
In Griechenland wird der EU-Führerschein akzeptiert, sodass kein internationaler Führerschein erforderlich ist. Für Nicht-EU-Bürger ist zusätzlich zum nationalen Führerschein des Herkunftslandes ein internationaler Führerschein erforderlich.

EU-Bürger können mit einem gültigen Personalausweis nach Griechenland einreisen, unabhängig vom Grund oder Zweck ihrer Einreise oder ihres Aufenthalts in Griechenland. Ein Reisepass ist nicht erforderlich. Der Aufenthalt kann innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen um bis zu 90 Tage verlängert werden.

Nicht-EU-Bürger benötigen höchstwahrscheinlich ein Visum für Griechenland, während Bürger von EU- und Schengen-Ländern sowie bestimmten anderen Ländern wie den USA und Kanada bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen als Touristen bleiben können.

Alle Ausländer, egal ob EU-Bürger oder Nicht-EU-Bürger, müssen ihren Aufenthalt im Land spätestens am Tag der Abreise melden. Dies erledigen Hotels und andere Beherbergungsbetriebe jedoch meist automatisch für ihre Gäste.

Allerdings ist es als Ausländer bzw. Nicht-EU-Bürger immer sinnvoll, sich auf der folgenden Website „VisaHQ“ über die Einreisebestimmungen für Griechenland für das jeweilige Heimatland zu informieren. Dies dient Deiner eigenen Sicherheit.

Alle persönlichen Dokumente müssen bei der Ausreise noch mindestens 3 Monate gültig sein.

Mit einem gemieteten Motorrad nach oder durch Griechenland:
Grundsätzlich kein Problem, allerdings müssen Fahrer, die Reisen nach oder durch Griechenland mit einem nicht auf ihren Namen zugelassenen Fahrzeug unternehmen, sicherheitshalber eine Nutzungserlaubnis ihres Vermieters mit sich führen. Du kannst diese Genehmigung auch als Vorlage über diesen Link herunterladen.

Das gesetzliche Fahralter für allgemeine Kraftfahrzeuge in Griechenland beträgt 18 Jahre. Wenn Du jedoch vor Ort ein Motorrad mieten möchtest, musst Du mindestens 21 Jahre alt sein und seit mindestens 1 Jahr im Besitz Ihres Motorradführerscheins sein.
Allerdings verlangen die örtlichen Verleihstationen oft ein Mindestalter von 23 Jahren. Für Fahrer unter 23 Jahren werden häufig Jungfahrerzuschläge erhoben.

Krankenversicherung:
Grundsätzlich sollten alle Reisenden nach Griechenland oder generell ins Ausland, unabhängig von ihrem Herkunftsland, eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Das geht hier ganz einfach über Global Rescue. Sicherlich ist diese Art des Versicherungsschutzes etwas teurer als bei anderen Anbietern. Wie aber der Name schon sagt, basiert diese Art der Deckung auf Rescue. Daher nicht vergleichbar. Dies sollte bitte nicht als Werbung verstanden werden, sondern lediglich als eine Empfehlung.

Helmpflicht:
Helmpflicht! Zugelassen sind nur Helme, die der ECE-Norm 22 entsprechen.

Erste-Hilfe-Set / Warnwesten:
Das Mitführen einer Warnweste oder eines staubdicht verpackten Erste-Hilfe-Sets ist nicht zwingend erforderlich. Aber für den Fall der Fälle ist es immer ratsam, eine Warnweste, einen staubdicht verpackten Erste-Hilfe-Kasten, ein Motorrad-Warndreieck und eine kleine Warnleuchte dabei zu haben.

Beleuchtung:
Außerhalb geschlossener Ortschaften ist ganzjährig tagsüber Abblendlicht zu verwenden. Der Einsatz von Tagfahrlichtern ist nur bei guter Sicht am Tag zulässig. Diese Regelung gilt auch für Fahrten innerhalb von Ortschaften.
Die Mitnahme eines Satzes Ersatzbirnen ist nicht zwingend, aber empfehlenswert.

Geschwindigkeitsbegrenzungen in Griechenland:
In Ortschaften: 50 km/h, bei Motorrädern 40 km/h
Außerorts: zwischen 90 km/h und 110 km/h, bei Motorrädern meist 70 km/h
Autobahnen: 130 km/h, Motorräder 90 km/h
Achte hier unbedingt auf die Beschilderung.

Alkoholgrenze:
Die allgemeinen Verkehrsregeln in Griechenland bestimmen auch, mit wie viel Alkohol im Blut Fahrer noch ein Fahrzeug fahren dürfen. Die allgemeine Alkoholgrenze liegt bei 0,5‰. Eine Ausnahme gibt es jedoch für Fahranfänger mit weniger als 2 Jahren Fahrerfahrung und Motorradfahrer. Die Promillegrenze liegt hier bei 0,0‰. Daher darf im Blut überhaupt kein Alkohol nachgewiesen werden. Es gibt keine Toleranz!

Bei Zuwiderhandlungen drohen sehr hohe Strafen.
Mögliche Strafen bei Verstößen: Bußgelder bis zu 2.000 Euro sind in Griechenland üblich und natürlich ein Fahrverbot und der Entzug des Führerscheins. Dies gilt insbesondere für Fahranfänger und Motorradfahrer.
Und denke immer an die Durchsetzungsvereinbarungen zwischen den EU-Ländern.
Unter bestimmten Umständen kommen Nicht-EU-Bürger leichter davon, aber grundsätzlich gilt: kein Risiko eingehen.

Umweltzone:
Natürlich gibt es auch in Griechenland Umweltzonen und diese befinden sich insbesondere in Athen. Von dieser Regelung ausgenommen sind jedoch alle ausländischen Kraftfahrzeuge und auch in Griechenland zugelassene Mietwagen oder Mietmotorräder. Allerdings gilt die Regelung für in Griechenland zugelassene Mietwagen und Mietmotorräder nur für die ersten 40 Tage ab Mietbeginn.
Wenn Du also mit Deinem eigenen Motorrad oder mit einem außerhalb Griechenlands zugelassenen gemieteten Motorrad nach Griechenland und insbesondere nach Athen fährst, musst Du dir über diese Frage keine Gedanken mehr machen.
Wenn Du noch mehr darüber wissen möchtest, findest Du alle Informationen unter Urban Access Regulations in Europe.

Keine Lust mehr auf Maut auf Autobahnen, Tunneln und Brücken:
Wer in Griechenland Auto oder Motorrad fährt, muss Maut zahlen. Deshalb haben wir hier alle notwendigen Informationen für Dich zusammengestellt.

In Griechenland werden für die Nutzung der Autobahnen zwischen Thessaloniki, Athen, Patras, Tripolis und Kalamata Mautgebühren erhoben. Darüber hinaus sind die Unterwassertunnel Preveza-Aktio und Rio-Andirrio sowie einige Nationalstraßenabschnitte mautpflichtig.

Maut in Griechenland - wo und wie muss ich bezahlen?
In Griechenland müssen Auto- und Motorradfahrer auf insgesamt sechs Autobahnabschnitten eine entsprechende Maut zahlen. Die Bezahlung der Maut kann in bar, per Kreditkarte oder elektronisch per Transponder erfolgen. Die Bezahlung erfolgt direkt an der Mautstelle.

Auf folgenden Autobahnabschnitten ist eine Mautpflicht zu entrichten:

  • Ägäische Autobahn: Kleisi-Raches
  • Attiki Odos (Ringstraße um Athen)
  • PATHE-Autobahn: Lamia-Athen
  • Autobahn Egnatia Odos: Igoumenitsa-Kipi
  • Autobahn Olympia Odos: Athen-Korinth-Patras
  • Moreas-Autobahn: Korinth-Tripolis-Kalamata

Sind Brücken und Tunnel mautpflichtig?
JA, auch die Brücke zwischen Rio und Andirrio, der Unterwassertunnel zwischen Aktio und Preveza (Aktio-Preveza-Tunnel) und der Tunnel zwischen Artemission und Korinth sind mautpflichtig.

Wie hoch ist die Maut in Griechenland?
Die Höhe der Maut in Griechenland hängt vom Fahrzeugtyp ab und davon, welche Mautstellen Du auf Deiner Reise passierst. Motorräder gehören grundsätzlich zur Fahrzeugklasse 1. Die Klasse 1 gilt auch für Motorräder auf der Stadtautobahn rund um Athen, allerdings unterliegt diese spezielle Maut einer anderen preislichen Gruppierung.

Wie hoch ist die Maut für Motorräder auf den folgenden Strecken?

  • Ägäische Autobahn / Kleisi-Raches: EUR 0,50
  • Attiki Odos (Ringstraße um Athen): EUR 0,30
  • PATHE-Autobahn / Lamia-Athen: EUR 0,45
  • Autobahn Egnatia Odos / Igoumenitsa-Kipi: EUR 0,30
  • Autobahn Olympia Odos / Athen-Korinth-Patras: EUR 0,80
  • Moreas-Autobahn / Korinth-Tripolis-Kalamata: EUR 1,40

Auch für die Nutzung von Tunneln und Brücken musst Du Mautgebühren zahlen. Diese sind am Preveza-Aktio-Unterwassertunnel sowie an der Rio-Andirrio-Brücke fällig.

  • Preveza Aktio Unterwasser Tunnel: EUR 0,70
  • Artemission Tunnel: EUR 1,70
  • Rio-Antirrio Brücke: EUR 1,90

Richtiges Verhalten bei Unfall oder Panne:
In manchen Ländern, darunter auch Griechenland, ist es wichtig, auch bei „geringfügigen Schäden“ die Polizei zu rufen, denn das Polizeiprotokoll ist die Grundlage für die Schadensregulierung. Es wird dringend empfohlen, das Schadensgutachten „European Accident Report“ zu erstellen.

Bei Verletzten ist es umso zwingender, die Polizei zu rufen.
Fahrzeuge mit auffälligen vorherigen Karosserieschäden sollten bereits bei der Ankunft über eine polizeiliche Bestätigung des vorherigen Schadens verfügen, damit es bei der späteren Ausreise keine bösen Überraschungen gibt.

Bußgelder - Besonderheiten im griechischen Verkehr:
In der Grünen Zone von Athen ist das Parken nur auf ausgewiesenen Parkplätzen mit Parkuhren gestattet.
Ob und um welche Art von Parkplatz es sich handelt, wird in Griechenland durch farbige Markierungen am Straßenrand angezeigt:

  • Gelb steht für Parkverbot.
  • Blau für gebührenpflichtige Parkplätze.
  • Weiß für kostenlose Parkzonen.

Auch an Kreisverkehren ist besondere Vorsicht geboten. Denn die Verkehrsregeln Griechenlands sehen vor, dass die einfahrenden Fahrzeuge Vorfahrt haben.

Das Mitführen von Kraftstoff in Reservekanistern ist nicht gestattet.

Das Übernachten auf Straßen und Parkplätzen ist grundsätzlich nicht gestattet, auch nicht mit Zelt.

Wer in Griechenland mit dem Auto gegen die Verkehrsregeln verstößt, muss mit hoher Wahrscheinlichkeit mit teuren Strafen rechnen. Grundsätzlich können Urlauber auch für mögliche Vergehen nach dem Bußgeldkatalog bestraft werden.
Wenn Du also beispielsweise von einem Blitzer bei der Geschwindigkeitsüberschreitung erwischt werden, kann es schon Wochen nach der Fahrt zu einem Bußgeld aus dem Ausland kommen. Dieser benennt den konkreten Verstoß gegen die Verkehrsregeln Griechenlands und listet außerdem die Sanktionen laut Bußgeldkatalog auf.

Doch können diese überhaupt innerhalb der EU, beispielsweise in anderen EU-Ländern, durchgesetzt werden?
Grundsätzlich ermöglicht der EU-Rahmenbeschluss zur Durchsetzung von Geldsanktionen (RBgeld) die Durchsetzung von Bußgeldern innerhalb der EU über die jeweiligen Landesgrenzen hinaus. Allerdings hat die griechische Regierung die Entscheidung noch nicht in nationales Recht umgesetzt, sodass eine Durchsetzung nicht möglich ist.
Dennoch solltest Du die Sanktionen bei Verstößen gegen die Verkehrsregeln Griechenlands nicht auf die leichte Schulter nehmen. Denn unter Umständen kann Dir die Weiterreise während Deines weiteren Urlaubs oder Deiner Reise erst nach Zahlung der ausstehenden Bußgelder gestattet werden. Es besteht zudem die Möglichkeit, dass sich die Ansprüche aufgrund möglicher Mahngebühren zwischenzeitlich noch weiter erhöhen.

Erledige die Forderungen daher besonders zügig, da sich dies auch auf die Höhe des Bußgeldes auswirken kann. Denn wenn Du das Bußgeld innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt des Bußgeldbescheids aus dem Ausland bezahlst, reduziert sich das Bußgeld um die Hälfte. Diese Frist gilt auch vor Ort.
Auch Nicht-EU-Bürger sollten hier vorsichtig sein.

Und noch etwas, nur mal so am Rande, denn dies gilt sicherlich nicht für Motorradfahrer, dennoch ist es interessant zu erwähnen: In Griechenland gilt absolutes Rauchverbot in Autos, wenn Kinder unter zwölf Jahren mit im Fahrzeug sind. Bei Nichtbeachtung kann für diesen Verstoß gegen die Verkehrsregeln Griechenlands ein Bußgeld von bis zu 1.500 Euro erhoben werden. 

Notrufnummern in Griechenland:
Die Notrufnummern sind 110 und 112


Stand: 07.07.2023

Traffic regulations in Europe - Greece
 

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