Traffic regulations in Europe - Slovakia
Verkehrsregeln in Europa - Slowakei
Kategorie: Verkehrsregeln in Europa
Was ist bei einer Motorradreise in oder durch die Slowakei zu beachten? Welche Unterlagen musst Du mitbringen oder dabeihaben? MotoGS WorldTours und MotoGS Rental liefern Dir Antworten auf Deine wichtigsten Fragen.
Irrtümer und Änderungen bleiben vorbehalten - alle Angaben ohne Gewähr.
Grundlagen:
Die Slowakei ist seit dem 1. Mai 2004 Mitgliedsstaat der EU und hat am 1. September 2009 den EURO als offizielles Zahlungsmittel eingeführt. Darüber hinaus ist die Republik Slowakei Teil des Schengen-Raums und damit des Schengener Abkommens. Daher ist die Einreise für alle EU-Bürger sehr einfach. Aber auch für Nicht-EU-Bürger ist die Einreisemöglichkeit meist sehr unkompliziert.
Fahrzeugpapiere und weitere notwendige Dokumente:
Der Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I ist zwingend erforderlich.
Als Nachweis einer Haftpflichtversicherung gilt die IVK – Internationale Versicherungskarte (früher Grüne Karte, inklusive SK).
In der Slowakei wird der EU-Führerschein akzeptiert, sodass auch kein internationaler Führerschein mitgeführt werden muss. Für Nicht-EU-Bürger ist zusätzlich zum nationalen Führerschein des Herkunftslandes ein internationaler Führerschein erforderlich.
EU-Bürger können mit einem gültigen Personalausweis in die Republik Slowakei einreisen, unabhängig vom Grund oder der Absicht ihrer Einreise oder ihres Aufenthalts in der Republik Slowakei. Bürger aus der EU, dem EWR und der Schweiz könnten eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn sie beabsichtigen, sich länger als 90 Tage im Land aufzuhalten. Diese Bürger müssten sich dann innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der ersten 90 Tage bei der Einwanderungsbehörde (Einwanderungspolizei in Bratislava, es gibt ein Büro für alle Bezirke) anmelden, andernfalls riskieren sie eine Geldstrafe von 300 EUR.
Nicht-EU-Bürger müssen ihren Aufenthalt im Land innerhalb von 10 Tagen nach der Einreise melden. Dazu muss ein Formular in slowakischer Sprache ausgefüllt und zusammen mit dem Reisepass eingereicht werden.
Grundsätzlich registrieren Hotels und andere Unterkünfte ihre Gäste automatisch.
Nicht-EU-Bürger:
Ausländische Staatsbürger, für deren Einreise gesetzlich keine Genehmigung erforderlich ist, können sich im Besitz eines gültigen Reisedokuments bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 6 Monaten in der Republik Slowakei oder im Schengen-Raum aufhalten. Die Rechtsordnung der EU enthält eine Liste von Drittstaaten, deren Staatsangehörige bei der Einreise an die Außengrenzen der EU ein Visum benötigen, sowie von Ländern, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind. Im ersten Fall muss ein ausländischer Staatsbürger für die Einreise in die Republik Slowakei nicht nur ein gültiges Reisedokument, sondern auch ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis vorlegen, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Daher ist es für Nicht-EU-Bürger sinnvoll, sich auf der folgenden Website „VisaHQ“ über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Heimatlandes für die Republik Slowakei zu informieren. Dies dient zu Deiner eigenen Sicherheit.
Alle persönlichen Dokumente müssen bei der Ausreise noch mindestens 3 Monate gültig sein.
Mit einem gemieteten Motorrad in oder durch die Slowakei:
Grundsätzlich kein Problem, allerdings müssen Fahrer, die Fahrten in oder durch die Slowakei mit einem nicht auf ihren Namen zugelassenen Fahrzeug unternehmen, sicherheitshalber eine Nutzungserlaubnis ihres Vermieters mit sich führen. Du kannst diese Genehmigung auch als Vorlage über diesen Link herunterladen.
Das gesetzliche Mindestalter für das Fahren allgemeiner Kraftfahrzeuge in der Slowakei beträgt 18 Jahre. Das Gleiche gilt, wenn Du in der Slowakei ein Motorrad mieten möchten. In der Regel verlangen die örtlichen Verleihstationen jedoch ein Mindestalter von 21 oder sogar 23 Jahren. Für Fahrer unter 21 Jahren, manchmal sogar unter 26 Jahren, werden häufig Jungfahrerzuschläge erhoben.
Krankenversicherung:
Grundsätzlich sollten alle Reisenden in die Slowakei oder generell ins Ausland, unabhängig von ihrem Herkunftsland, eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Das geht hier ganz einfach über Global Rescue. Sicherlich ist diese Art des Versicherungsschutzes etwas teurer als bei anderen Anbietern. Wie der Name aber schon sagt, basiert diese Art der Deckung auf Rescue. Daher nicht vergleichbar. Dies sollte jedoch bitte nicht als Werbung verstehen werden, sondern lediglich als eine Empfehlung.
Helmpflicht:
Helmpflicht! Zugelassen sind nur Helme, die der ECE-Norm 22 entsprechen.
Erste-Hilfe-Set / Warnwesten:
Das Mitführen einer Warnweste sowie eines staubdicht verpackten Erste-Hilfe-Sets ist Pflicht. Das Mitführen eines Motorrad-Warndreiecks und einer kleinen Warnleuchte ist immer ratsam, jedoch keine Pflicht.
Beleuchtung:
Außerhalb geschlossener Ortschaften ist ganzjährig tagsüber Abblendlicht zu verwenden. Die Verwendung von Tagfahrlichtern ist nicht gestattet. Diese Regelung gilt auch für Fahrten innerhalb von Ortschaften.
Die Mitnahme eines Satzes Ersatzglühbirnen ist Pflicht. Ausgenommen sind Motorräder, die mit LED-Leuchten ausgestattet sind.
Geschwindigkeitsbegrenzungen in der Slowakei:
Innerorts: 50 km/h
Außerorts: 90 km/h
Stadtautobahn: 90 km/h
Autobahnen: 130 km/h
Alkoholgrenze:
Die allgemeinen Verkehrsregeln in der Slowakei legen auch fest, mit wie viel Alkohol im Blut Fahrer noch Motorrad fahren dürfen. Die Promillegrenze liegt bei 0,0‰. Daher sollte im Blut überhaupt kein Alkohol nachweisbar sein. Es gibt keine Toleranz!
Bei Zuwiderhandlungen drohen sehr hohe Strafen.
Mögliche Strafen bei Verstößen: Bußgelder von 200 bis 1.000 Euro sind in der Slowakei üblich, das Fahrverbot kann bis zu 5 Jahre verhängt werden. Bei besonders schweren Verstößen wird die Strafe in einem Verwaltungsverfahren festgelegt und ab 1,0‰ kann vom Gericht eine Freiheitsstrafe sowie zusätzlich ein Fahrverbot für alle Fahrzeuge zwischen 1 und 10 Jahren verhängt werden. Inwieweit dieses Fahrverbot für Ausländer, egal ob EU-Bürger oder Nicht-EU-Bürger, gilt oder durchsetzbar ist, lässt sich nicht vorhersagen. Gehen dieses Risiko einfach nicht ein.
Umweltzone:
Eine Beschränkung der Nutzung von Kraftfahrzeugen jeglicher Art durch eine mögliche Umweltzone ist nicht bekannt und nach offiziellen Angaben auch in Zukunft nicht geplant.
Keine Lust mehr auf Maut auf Autobahnen, Tunneln und Brücken.
Einmal etwas Angenehmes, was Maut und andere Kosten bei der Nutzung von Autobahnen, Schnellstraßen, Tunneln und Brücken angeht.
Im Gegensatz zu den anderen Mautregelungen in Europa sind Motorräder (ohne Beiwagen) völlig von der Maut befreit.
Richtiges Verhalten bei Unfall oder Panne:
In einigen Ländern, darunter auch in der Slowakei, ist es wichtig, die Polizei auch bei „geringfügigen Schäden“ zu rufen, da der Polizeibericht die Grundlage für die Schadensregulierung ist. Die Polizei ist zudem verpflichtet, bei voraussichtlicher Notwendigkeit einen Dolmetscher beizuziehen.
Es wird dringend empfohlen, das Schadensgutachten „European Accident Report“ zu erstellen.
Sind Verletzte involviert oder das Motorrad wurde gemietet, ist es umso zwingender, die Polizei zu rufen.
Fahrzeuge mit auffälligen vorherigen Karosserieschäden sollten bereits bei der Ankunft, also der Einreise, über eine polizeiliche Bestätigung des vorherigen Schadens verfügen, damit es bei der späteren Ausreise keine bösen Überraschungen gibt.
Bußgelder - Besonderheiten im slowakischen Verkehr:
Bei Verstößen gegen die Verkehrsordnung werden je nach Schwere des Verstoßes hohe Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen verhängt.
- Beim Überholen muss das Signal während des gesamten Überholvorgangs verwendet werden. Kolonnenspringen ist verboten und das gilt auch für Motorradfahrer.
- Radarwarngeräte und das Benutzen und Mitführen von Radarwarngeräten einschließlich betriebsbereiter Radarwarn-Apps sind verboten. Navigationssysteme mit POI-Funktion sind erlaubt.
- Navigationsgeräte dürfen die Sicht des Fahrers nicht einschränken.
- Auf weißen und gelben Linien gilt Parkverbot, auf unterbrochenen weiß oder gelben Linien gelten Parkbeschränkungen.
- Das Parken im Stadtzentrum von Bratislava ist eingeschränkt. Erlaubt ist es mit sogenannten Parkausweisen, die man an Zeitungskiosken und Postämtern erwerben kann.
- Etwas sinnvolles, Motorradfahrer können ihre Fahrzeuge auf dem Gehweg oder in den Park- und Halteverbotszonen abstellen, wenn diese den Fußgängern einen Gehweg von mindestens 1,5 m ermöglichen.
- 10 Liter Reservekraftstoff im Kanister dürfen zollfrei eingeführt werden.
Gebirgspässe in der Slowakei:
In der Slowakei gibt es einige Strecken, die besonders stark frequentiert sind. Dies sind vor allem der Donovaley-Pass nach Banská Bystrica oder der Čertovica-Pass nach Brezno. Daher sollten diese Pässe, je nach Saison, gemieden werden.
Ab 30 m vor und an Bahnübergängen dürfen 30 km/h nicht überschritten werden.
Nach dem EU-Rahmenbeschluss zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Bußgeldern ab einer Mindestgrenze von 70 Euro können auch slowakische Bußgelder vollstreckt werden. Im Juni 2011 hat die Slowakei den oben genannten EU-Rahmenbeschluss in nationales Recht übernommen. Je nach Situation kommen Nicht-EU-Bürger möglicherweise besser aus dieser Situation heraus. Aber niemand sollte es riskieren.
Sollen andere Verkehrsteilnehmer auf eine Gefahr, beispielsweise eine plötzliche Geschwindigkeitsreduzierung, aufmerksam gemacht werden, sollte durch Einschalten der Warnblinkanlage ein Warnsignal gegeben werden. Die Lichthupe darf NICHT verwendet werden.
Alle Kraftfahrzeuge dürfen nicht auf Straßen fahren, die dem Sport und oder dem Vergnügen in der Natur dienen, mit Ausnahme von Fahrzeugen, die der Sicherheit, dem Schutz oder der Zustellung in schwer zugänglichen Bereichen dienen.
Dies gilt auch für Motorräder!
Notrufnummern in der Slowakei:
Die Notrufnummern sind für
Allgemeiner Notruf: 112
Polizei: 158
Feuerwehr: 150 und
Unfallrettung: 155
Stand: 07.07.2023
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