Verkehrsregeln in Europa - Slowenien

Kategorie: Verkehrsregeln in Europa

Was ist bei einer Motorradreise nach oder durch Slowenien zu beachten? Welche Unterlagen musst Du mitbringen oder dabeihaben? MotoGS WorldTours und MotoGS Rental liefern Dir Antworten auf Deine wichtigsten Fragen.
Irrtümer und Änderungen bleiben vorbehalten - alle Angaben ohne Gewähr.

Grundlagen:
Slowenien ist Mitgliedsstaat der EU und hat am 1. Januar 2007 den EURO als offizielles Zahlungsmittel eingeführt. Damit ist die Einreise für alle EU-Bürger sehr einfach. Aber auch für Nicht-EU-Bürger ist die Einreisemöglichkeit meist sehr unkompliziert.

Fahrzeugpapiere und weitere notwendige Dokumente:
Der Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I ist zwingend erforderlich.
Als Nachweis einer Haftpflichtversicherung gilt die IVK – Internationale Versicherungskarte (früher Grüne Karte, inklusive SLO).
In Slowenien wird der EU-Führerschein akzeptiert, sodass auch kein internationaler Führerschein mitgeführt werden muss. Für Nicht-EU-Bürger ist zusätzlich zum nationalen Führerschein des Herkunftslandes ein internationaler Führerschein erforderlich.

EU-Bürger können mit einem gültigen Personalausweis in die Republik Slowenien einreisen, unabhängig vom Grund oder der Absicht ihrer Einreise oder ihres Aufenthalts in der Republik Slowenien. Obwohl ein Führerschein kein Dokument ist, das einem EU-Bürger die Einreise in die Republik Slowenien ermöglicht, kann er als Identitätsnachweis dienen.

Personen, die beabsichtigen, sich länger als drei Monate im Hoheitsgebiet der Republik Slowenien aufzuhalten, müssen sich vor Ablauf dieses Zeitraums bei der für ihren Wohnort zuständigen Verwaltungseinheit anmelden.

Nicht-EU-Bürger:
Ausländische Staatsbürger, die laut Gesetz keine Einreisegenehmigung benötigen, können sich in der Republik Slowenien oder im Schengen-Raum bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 6 Monaten aufhalten, sofern sie im Besitz eines gültigen Reisedokuments sind. Die Rechtsordnung der EU enthält eine Liste von Drittstaaten, deren Staatsangehörige bei der Einreise an die Außengrenzen der EU ein Visum benötigen, sowie von Ländern, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind. Im ersten Fall muss ein ausländischer Staatsbürger für die Einreise in die Republik Slowenien nicht nur ein gültiges Reisedokument, sondern auch ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis vorlegen, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Daher ist es für Nicht-EU-Bürger sinnvoll, sich auf der folgenden Website „VisaHQ“ über die Einreisebestimmungen ihres jeweiligen Heimatlandes für Slowenien zu informieren. Dies dient Deiner eigenen Sicherheit.

Alle persönlichen Dokumente müssen bei der Ausreise noch mindestens 3 Monate gültig sein.

Mit einem gemieteten Motorrad nach oder durch Slowenien:
Grundsätzlich kein Problem, allerdings müssen Fahrer, die Fahrten nach oder durch Slowenien mit einem nicht auf ihren Namen zugelassenen Fahrzeug unternehmen, sicherheitshalber eine Nutzungserlaubnis ihres Vermieters dabeihaben. Du kannst diese Genehmigung auch als Vorlage unter folgendem Link herunterladen.
Das gesetzliche Mindestalter für das Fahren allgemeiner Kraftfahrzeuge in Slowenien beträgt 18 Jahre. Das Gleiche gilt, wenn Du in Slowenien ein Motorrad mieten möchtest. In der Regel verlangen die örtlichen Verleihstationen jedoch meistens ein Mindestalter von 21 oder sogar 23 Jahren. Für Fahrer unter 23 Jahren werden häufig Zuschläge für junge Fahrer erhoben.

Krankenversicherung:
Grundsätzlich sollten alle Reisenden nach Slowenien oder allgemein in die Balkanländer, unabhängig von ihrem Herkunftsland, eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Das geht hier ganz einfach über Global Rescue. Sicherlich ist diese Art des Versicherungsschutzes etwas teurer als bei anderen Anbietern. Wie der Name aber schon sagt, basiert diese Art der Deckung auf Rescue. Daher nicht vergleichbar. Dies ist sollte bitte nicht als Werbung verstanden werden, sondern lediglich als eine Empfehlung.

Helmpflicht:
Helmpflicht! Zugelassen sind nur Helme, die der ECE-Norm 22 entsprechen.

Erste-Hilfe-Set / Warnwesten:
Das Mitführen einer Warnweste ist Pflicht, das Mitführen eines Erste-Hilfe-Sets ist jedoch nicht vorgeschrieben. Das Mitführen eines Erste-Hilfe-Kastens ist jedoch für alle Fälle immer ratsam. Außerdem ein Motorrad-Warndreieck und eine kleine Warnleuchte.

Beleuchtung:
Außerhalb geschlossener Ortschaften ist ganzjährig tagsüber das Abblendlicht (alternativ Tagfahrlicht) zu verwenden. Diese Regelung gilt auch für Fahrten innerhalb geschlossener Ortschaften.
Das Mitführen eines Ersatzlampensatzes ist Pflicht. Ausgenommen sind Motorräder, die mit LED-Leuchten ausgestattet sind.

Geschwindigkeitsbegrenzungen in Slowenien:
Innerorts: 50 km/h
Außerorts: 90 km/h
Schnellstraßen: 110 km/h
Autobahnen: 130 km/h (Mautpflicht mit E-Vignette)

Alkoholgrenze:
Die allgemeine Verkehrsordnung in Slowenien legt auch fest, ab welcher Blutalkoholgrenze Fahrer weiterhin Motorrad fahren dürfen. Die Promillegrenze liegt bei 0,5‰. Ausgenommen sind Fahranfänger (weniger als zwei Jahre im Besitz des Führerscheins) oder unter 21 Jahren. Für sie gilt die Grenze von 0,0‰. Das heißt, es darf überhaupt KEIN Alkohol im Blut nachgewiesen werden.

Umweltzone:
Eine Beschränkung der Nutzung von Kraftfahrzeugen jeglicher Art durch eine mögliche Umweltzone ist nicht bekannt und nach offiziellen Angaben auch in Zukunft nicht geplant.

Keine Lust mehr auf Maut auf Autobahnen, Tunneln und Brücken:
Seit Anfang 2022 hat auch Slowenien seine Maut auf die E-Vignette umgestellt – ein digitales Vignettensystem ersetzt nun die bisherige Klebevignette. Grundsätzlich sind alle Schnellstraßen und Autobahnen und Tunnel in Slowenien mautpflichtig. Zudem wurden in den letzten Jahren viele Straßen zu Autobahnen umgebaut, so dass es kaum noch Schnellstraßen gibt.
Diese E-Vignette ist für die Fahrt auf slowenischen Autobahnen und Schnellstraßen erforderlich. Die E-Vignette ist an das Kennzeichen des Autos oder Motorrads gekoppelt. Achte daher beim Kauf darauf, dass Sie das richtige Motorradkennzeichen, das Zulassungsland und die richtige Mautklasse korrekt angeben sind. Ist dies nicht der Fall, gilt die Maut als nicht entrichtet.
Das lästige Anhalten und Bezahlen an den Mautstellen entfallen daher.

Im Gegensatz zu Österreich sind die E-Vignetten in Slowenien relativ teuer, allerdings ist der Preis in den letzten Jahren sehr stabil geblieben und es fallen kaum Sondermauten an.

Die E-Vignette kannst Du vorab beim ADAC (Deutschland) oder beim ÖAMTC (Österreich) kaufen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die E-Vignette online im DARS-Onlineshop (Slowenien) oder bei Toll-Tickets (allgemein für Europa) zu kaufen.

Achtung: 
Es ist nicht möglich, Online-E-Vignetten mit sofortiger Gültigkeit über ein Angebot zu kaufen. In diesem Fall beträgt der erste mögliche Zeitpunkt für das Inkrafttreten der elektronischen Vignette vier Werktage ab Erstellung des Angebots, da die E-Vignette erst gültig werden kann, wenn DARS die Zahlung auf dem Konto erhält und mit dem Angebot verknüpft. In diesem Fall wird die E-Vignette an dem vom Kunden in der Kaufabwicklung angegebenen Tag gültig und der Kunde kann über sein Benutzerkonto im Online-Shop auf die Rechnung und die E-Vignetten-Kaufbestätigung zugreifen.
Die E-Vignette kann maximal 30 Tage vor dem ersten Gültigkeitstag erworben werden.

Eine wesentlich bessere Lösung ist es, die E-Vignette einfach vor Ort zu kaufen, da in Deutschland nahe der österreichischen Grenze, sowie in Österreich selbst, an fast allen Tankstellen, bei Dars-Verkaufsstellen, dem DarsGo Servis oder bei autorisierten E-Vignetten-Verkaufsstellen die E-Vignette erworben werden kann. In Kroatien kannst Du die E-Vignette auch an Tankstellen wie Petrol und OMV kaufen.
Bewahre die Rechnung aber bitte auf, da diese ggf. bei einer Kontrolle vorgelegt werden muss.

Maut Karawanken-Tunnel (Sondermaut):
Der Karawanken-Tunnel, der Slowenien mit Österreich verbindet, ist mit 7864 Metern der längste Straßentunnel in der Republik Slowenien. Der Tunnel ist von der E-Vignetten-Maut befreit. Allerdings bedeutet dies auch, dass die Nutzung mit Motorrädern gesondert bezahlt werden muss.
Die zusätzliche Sondermaut für Motorräder beträgt 7,50 Euro.

Der Karawankentunnel in Richtung Süden ist durch die österreichische ASFINAG mautpflichtig. Richtung Norden unterliegt der Karawanken-Tunnel an der Mautstelle Hrušica, der Mautpflicht der slowenischen Autobahngesellschaft DARS.
Achtung: Die Maut für die Strecke in Richtung Norden kann nur vor Ort an der Mautstelle in Slowenien bezahlt werden. Nach der Bezahlung erhältst Du ein Ticket.

Nur bei der Fahrt in den Süden – von Österreich nach Slowenien – kann der Karawanken-Tunnel vorab online über die ASFINAG (Videomaut) bezahlt bzw. erworben werden. Zu beachten ist jedoch, dass diese erst 18 Tage nach dem Kauf gültig ist (14 Tage Umtauschrecht + 4 Tage Bearbeitungszeit), da der Verbraucherschutz ein 14-tägiges Umtauschrecht gewährt.
Auch hier kann es sinnvoller sein, diese Sondermaut direkt vor Ort zu bezahlen. Nach der Bezahlung erhältst Du ein Ticket.

Wie montiere ich meine E-Vignette an meinem Motorrad?
Die Monats- und 7-Tages-E-Vignette ersetzt die „Klebevignette“ (Aufkleber) und ist eine digitale Vignette, die an das Kfz-Kennzeichen gekoppelt ist. Die Kontrolle erfolgt mit Kameras auf dem slowenischen Autobahnnetz und in Mautkontrollfahrzeugen. Es ist daher nicht mehr nötig, eine Klebevignette auf das Motorrad zu kleben und diese nach der Fahrt wieder abzukratzen.

Strafen und Kontrollen in Slowenien:
Zusammenfassend: Es gibt viele und sehr strenge Kontrollen.
In Slowenien wird die Vignettenpflicht sehr sorgfältig und genau kontrolliert, weshalb Du keine hohen Strafen riskieren solltest.
Das Fahren ohne E-Vignette wird in Slowenien stark bestraft. Die Höhe der Strafen lässt sich nicht genau benennen, da diese individuell von den zuständigen Behörden festgelegt werden. Als Spanne wird eine Spanne von 300 bis 800 Euro genannt, diese lässt sich aber immerhin um die Hälfte reduzieren, wenn man innerhalb einer Woche zahlt.
Wird eine Straftat nicht durch eine automatische Kontrolle, sondern durch eine Personenkontrolle festgestellt und Du kannst das Bußgeld nicht vor Ort in bar bezahlen, behalten die Behörden Deinen Personalausweis bzw. Reisepass und Deinen Führerschein bis zur Begleichung des Bußgeldes. Aus rechtlicher Sicht können die Dokumente sogar bis zu 6 Monate aufbewahrt werden.
Da das Fehlen von Ausweisdokumenten, Führerschein oder Meldebescheinigung bei der Einreise in Nachbarländer zu einem großen und sehr zeitraubenden Problem werden kann, solltest Du dieses Risiko auf keinen Fall eingehen. Also sei vorsichtig.

Die Slowenische Autobahngesellschaft DARS sowie Zoll und Polizei führen regelmäßig Stichproben und Kontrollen auf den Autobahnen durch.

Beliebte Kontrollpunkt sind die Kreisverkehre, die zu den Autobahnauffahrten führen, beispielsweise der Kreisverkehr in Maribor, wo offiziell eine E-Vignette erforderlich ist, viele Verkehrsteilnehmer sich dessen aber nicht einmal bewusst sind.

Zusätzlich zu diesen Personenkontrollen finden an jeder durchfahrenen Mautstelle auch automatische Videokontrollen statt.

Eigentlich versucht ein echter Motorradfahrer so gut es geht alle Autobahnen und Schnellstraßen zu meiden, insbesondere dann, wenn diese auch mautpflichtig sind.

Richtiges Verhalten bei Unfall oder Panne:
In einigen Ländern, darunter Slowenien, ist es wichtig, die Polizei auch bei „geringfügigen Schäden“ zu rufen, da das Polizeiprotokoll die Grundlage für die Schadensregulierung ist. Fahrzeuge mit erkennbaren Karosserieschäden dürfen das Land nur mit einer polizeilichen Schadensbestätigung verlassen.
Daher ist die Erstellung des Schadensgutachtens „European Accident Report“ dringend anzuraten.

Bei Verletzten ist es umso zwingender, die Polizei zu rufen. Der Nachteil dabei ist, dass es dazu kommen kann, dass Deine Ausweisdokumente bis zur Gerichtsverhandlung eingezogen werden können, was Dir eine Weiterreise oder je nach Situation sogar Deine Ausreise nahezu unmöglich macht.
Fahrzeuge mit auffälligen vorherigen Karosserieschäden sollten bereits bei der Ankunft über eine polizeiliche Bestätigung des vorherigen Schadens verfügen, damit es bei der späteren Ausreise keine bösen Überraschungen gibt.

Bußgelder – Besonderheiten im slowenischen Verkehr:
Verstöße gegen die Verkehrsregeln können je nach Schwere des Verstoßes mit hohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden.

  • Beim Überholen muss das Signal während des gesamten Vorgangs verwendet werden. Kolonnenspringen ist verboten und das gilt auch für Motorradfahrer.
  • Radarwarngeräte und das Benutzen und Mitführen von Radarwarngeräten einschließlich betriebsbereiter Radarwarn-Apps sind verboten. Navigationssysteme mit POI-Funktion sind erlaubt.
  • Kurioserweise ist niemand verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden. Dies geschieht auf freiwilliger Basis.

Wissenswertes zum Bußgeldkatalog:
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 20 km/h bist Du ab 40 Euro dabei.
Überschreitest Du die Geschwindigkeit mit mehr als 50 km/h, dann kannst Du schon 1.200 Euro einkalkulieren.

Können Bußgelder aus Slowenien in Deutschland oder im Rest der EU vollstreckt werden?
Da Slowenien seit 2004 Mitglied der EU ist, gilt auch dort das EU-Vollstreckungsabkommen.
Für Nicht-EU-Bürger gelten sicherlich andere Regeln. Da die Bezahlung jedoch in der Regel vor Ort erfolgt oder sogar Ausweisdokumente einbehalten werden können, hilft das nicht weiter. Du musst Dich einfach nur an die Verkehrsregeln halten, wenn Du deinen Urlaub oder Deine Tour genießen möchtest. So einfach ist das.

Gewähren die Behörden bei schneller Zahlung einen Rabatt?
Ja, wenn Du das Bußgeld direkt vor Ort bezahlst, reduziert sich der Anspruch.

Muss man für ein Motorrad auch in Kurzparkzonen ein Parkticket lösen?
In Slowenien muss man überall für alle Fahrzeuge einen Parkschein ziehen. Die Verkehrspolizisten sind auf der Hut und ahnden Parkverstöße von Anfang an.

Busse, insbesondere Schul- oder Kinderbusse, dürfen beim Ein- und Aussteigen nicht überholt werden. Vor Schulen gilt uneingeschränkt Tempo 30 km/h.

Grenzkontrollen zwischen Kroatien und Slowenien.
Kroatien ist seit dem 1. Januar 2023 nicht nur Mitglied der EU, sondern auch Mitgliedsstaat des Schengener Abkommens. Bei der Ein- und Ausreise auf dem Landweg über die slowenisch-kroatische Grenze entfallen seitdem Grenz- und Passkontrollen. Es ist daher nicht mehr notwendig, ausschließlich die internationalen Grenzübergänge zu nutzen.

Notrufnummern in Slowenien:
Die Notrufnummer für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst ist 112


Stand: 07.07.2023

Traffic regulations in Europe - Slovenia
 

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