Traffic regulations in Europe - Montenegro
Verkehrsregeln in Europa - Montenegro
Kategorie: Verkehrsregeln in Europa
Was ist bei einer Motorradreise nach oder durch Montenegro zu beachten? Welche Unterlagen musst Du mitbringen oder dabeihaben? MotoGS WorldTours und MotoGS Rental liefern Dir Antworten auf Deine wichtigsten Fragen.
Irrtümer und Änderungen bleiben vorbehalten - alle Angaben ohne Gewähr.
Grundlagen:
Montenegro ist ein EU-Beitrittskandidat ist, also noch kein Mitgliedsstaat der EU. Daher müssen bei der Einreise nach Montenegro bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Bei einem touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen reicht ein Reisepass oder ein vorläufiger Reisepass aus. Für einen touristischen Aufenthalt für EU-Bürger von bis zu 30 Tagen oder für die Durchreise ist ein Personalausweis ausreichend.
Selbstverständlich müssen Nicht-EU-Bürger einen Reisepass mit sich führen.
Alle Personaldokumente müssen bei der Einreise noch mindestens 3 Monate gültig sein.
Die Einreise mit Ausweisdokumenten, die als gestohlen oder verloren gemeldet wurden, aber später wieder als gefunden gemeldet wurden, kann zu Problemen führen. Daher wird dringend davon abgeraten, in einem solchen Fall mit solchen Dokumenten nach Montenegro einzureisen.
Alle Ausländer müssen sich innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei am Ort ihrer Unterkunft melden. Beherbergungsbetriebe erledigen dies für ihre Gäste.
Allgemeine Informationen:
Montenegro ist ein Gebirgsland im Südosten Europas. Aufgrund der geografischen Lage ist Montenegro ein ideales, beinahe perfektes Land, um mit dem Motorrad erkundet zu werden.
Fahrzeugpapiere und weitere notwendige Dokumente:
Der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) ist zwingend erforderlich.
Als Nachweis einer Haftpflichtversicherung gilt die IVK – Internationale Versicherungskarte (früher Grüne Karte, inklusive MNE). Ohne Vorlage der IVK muss an der Grenze eine kurzfristige Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Die Mindestdeckungssummen und Standards liegen dann deutlich unter denen in Deutschland oder anderen europäischen Ländern.
In Montenegro wird der EU-Führerschein akzeptiert, daher ist kein internationaler Führerschein erforderlich. Für Nicht-EU-Bürger ist ein internationaler Führerschein erforderlich.
Mit dem gemieteten Motorrad nach Montenegro:
Fahrer, die mit einem nicht auf ihren Namen zugelassenen Motorrad ins Ausland reisen, müssen sicherheitshalber eine Genehmigung ihres Vermieters mit sich führen.
Diese Genehmigung kann unter folgendem Link heruntergeladen werden.
Voraussetzungen, um in Montenegro ein Motorrad mieten zu können, Du musst mindestens 21 Jahre alt sein (kann je nach Motorradkategorie und lokalem Vermieter variieren) und seit mindestens einem Jahr den Motorrad Führerschein besitzen.
Krankenversicherung:
Wenn Du nach Montenegro einreisen möchtest, solltest Du unbedingt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen, da z. B. deutsche Krankenkassen die Kosten für den Transport zu geeigneten Zentren oder zurück nach Deutschland nicht erstatten. Grundsätzlich sollten jedoch alle Reisenden nach Montenegro, unabhängig von ihrem Herkunftsland, eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Dies kann hier ganz einfach hier über Global Rescue erfolgen. Sicherlich ist diese Art des Versicherungsschutzes etwas teurer als bei anderen Anbietern. Wie der Name aber schon sagt, basiert diese Art der Deckung auf Rescue. Daher nicht vergleichbar. Dies sollte bitte nicht als Werbung verstanden werden, sondern lediglich als eine Empfehlung.
Vorschäden am Fahrzeug:
Achtung:
Im Falle eines Vorschadens am Fahrzeug (egal ob Eigenfahrzeug oder Mietfahrzeug) muss dieser Schaden bei Ankunft der Polizei am Zoll gemeldet und bestätigt werden. Bei einem Unfall im Inland muss die Polizei gerufen und ein Schadensprotokoll erstellt werden, das amtliche Unfallprotokoll ist dann bei der Ausreise am Grenzübergang vorzulegen. Wenn Du bei der Ausreise keine Schadensbestätigung der Polizei hast, kann dies zu Problemen führen. Zur Klarstellung, Fahrzeuge mit auffälligen Schäden dürfen das Land nur mit einer polizeilichen Schadensbestätigung verlassen. Ohne diese Bestätigung oder den Unfallbericht wirst Du die Grenze wahrscheinlich zu Fuß überqueren, also ohne Dein Motorrad. Ein späterer Gang zur Polizei ist durchaus möglich, allerdings kann es schwierig sein, zu erklären, warum Du den Schaden erst jetzt meldest.
Am einfachsten erreichst Du die Polizei über die einheitliche Notrufnummer 112.
Bei der Beteiligung von Ausländern an Kraftfahrzeugunfällen kann insbesondere bei Personenschäden eine Gefängnisstrafe für ausländische Fahrer drohen. Es wird daher dringend empfohlen, alle Verkehrsregeln strikt einzuhalten.
Bei Sach- und Personenschäden wird die Nutzung des „Europäischen Unfallberichts“ empfohlen. Einen Download-Link findest Du hier - Europäischer Unfallbericht.
Tagfahrlicht:
Unabhängig von der Tageszeit gilt in Montenegro die Scheinwerferpflicht, sodass das ganze Jahr über mit Abblendlicht gefahren werden muss.
Es wird empfohlen, ein Ersatzlampenset mitzuführen. Ausgenommen sind Motorräder, die mit LED-Scheinwerfern ausgestattet sind.
Warnwestenpflicht:
Im Pannenfall müssen Sicherheitswesten mitgeführt und getragen werden. Es empfiehlt sich immer, für alle Fälle auch ein Motorrad-Warndreieck, ein kleines Erste-Hilfe-Set und eine Warnleuchte dabei zu haben.
Helmpflicht:
Für Fahrer und Beifahrer besteht Helmpflicht.
Die Promillegrenze:
Die allgemeinen Verkehrsregeln in Montenegro legen auch fest, mit wie viel Promille ein Motorradfahrer noch fahren darf. Die Promillegrenze liegt bei 0,3 ‰ und damit niedriger als in Deutschland und vielen anderen europäischen Ländern. Daher sollte man als Motorradfahrer mehr darauf achten, was man zum Abendessen, auf der Party oder wo immer man gerade ist, trinken möchte.
Erlaubte Höchstgeschwindigkeit:
In Montenegro gilt folgende Geschwindigkeitsbegrenzung: 50 km/h in geschlossenen Ortschaften, 80 km/h auf Landstraßen und 100 km/h auf Schnellstraßen. In Montenegro gibt es immer noch keine Autobahnen. Das ist auch gut so, denn wir sind Motorrad-Enthusiasten.
Überholen anderer Verkehrsteilnehmer:
Beim Überholen muss das Signal während des gesamten Vorgangs verwendet werden. Das Überholen von Kolonnen ist verboten.
Was passiert, wenn Du in Montenegro gegen die Verkehrsregeln verstoßt?
Wer in Montenegro zu schnell mit dem Motorrad fährt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Es ist normal wie im Rest der Welt.
Daher müssen sowohl ausländische Verkehrsteilnehmer als auch Einheimische bei Verkehrsverstößen mit Bußgeldern rechnen. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle können die Polizisten direkt vor Ort Bußgelder verhängen. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, dass Du oder Dein Motorradvermieter einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland erhältst.
Da Montenegro noch kein Mitglied der Europäischen Union ist, ist eine grenzüberschreitende Durchsetzung nicht möglich. Dies gilt auch für alle anderen Nicht-EU-Länder. Dennoch kann es sinnvoll sein, die entsprechenden Ansprüche zu begleichen, am besten sofort. Denn wenn Du zu einem späteren Zeitpunkt erneut in Montenegro ein- oder durchreisen möchtest, können und werden offene Bußgelder verlangt. Nicht selten sind diese durch Mahngebühren deutlich gestiegen. Auch Montenegro vergisst nicht.
Sofern der Delikten Katalog für Verstöße gegen die Verkehrsregeln Montenegros neben dem Bußgeld noch weitere Maßnahmen vorsieht, sind diese in der Regel ebenfalls auf die Balkanrepublik beschränkt. Ein Fahrverbot hat in der Regel keine Auswirkungen auf Ihren Führerschein in Deutschland oder anderen Ländern. Darüber hinaus ist es den Behörden Montenegros nicht gestattet, Deinen Führerschein dauerhaft einzubehalten.
Bußgelder Besonderheiten:
Im Rahmen einer Verkehrskontrolle können die Polizisten direkt vor Ort Bußgelder erheben. Es kann auch vereinbart werden, dass sich der Fahrer bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung bei einem Schnellrichter melden muss und das Bußgeld sofort zu zahlen ist. Dies ist kostspielig und zeitaufwändig.
Maut:
In Montenegro wird am Tunnel Sozina, der das Rumija-Gebirge zwischen Virpazar am Skutarisee und Sutomore an der Adria verbindet, eine Maut nach Fahrzeugklasse erhoben. Dadurch verkürzt sich die Reisezeit von Podgorica zur Küste auf dreißig Minuten. Es gibt keinen Weg über die Berge. Die Maut kann direkt vor Ort in bar bezahlt werden. Es werden keine weiteren Mautgebühren erhoben, da Montenegro noch nicht über eine Autobahn verfügt, da sich diese derzeit im Bau befindet und die Fertigstellung noch in weiter Ferne liegt.
Tanken:
Tankstellen sind in ausreichender Dichte vorhanden. Dies gilt insbesondere in den Tourismusregionen, z.B. in der Nähe der Küste. Lediglich in abgelegeneren Bergregionen ist die Dichte deutlich geringer. Aber auch dort dürften 50 Kilometer für die wenigsten Motorradfahrer mit vorausschauender Fahrweise ein Problem darstellen. An montenegrinischen Tankstellen wird das Tanken noch immer von einem Mitarbeiter durchgeführt. Der Kraftstoff wird anhand seiner Oktanzahl klassifiziert, bleifrei (Bezolovni) erkennt man am durchgestrichenen Pb.
Achtung:
In Montenegro gibt es immer noch verbleites Benzin!
An den Tankstellen kannst Du sowohl bar beim Mitarbeiter, der das Fahrzeug betankt hat, als auch mit Kredit- oder EC-Karte bezahlen.
Zustand der Straßen:
Montenegro hat keine Autobahnen und fast keine Schnellstraßen. Das Verkehrsnetz ist für osteuropäische Verhältnisse aber immer noch recht gut. Wenn man bedenkt, dass es im Jahr 1950 praktisch keine befestigten Straßen gab, dann kann man mit dem heutigen Straßennetz durchaus zufrieden sein. Natürlich sollte man keine makellosen Asphaltstraßen erwarten und ein gewisses Maß an Schlaglöchern, Rissen und Unebenheiten in Kauf nehmen. Die Qualität des Straßenbelags hängt maßgeblich von der Siedlungsdichte ab und davon, ob die Straße nur von wenigen Einheimischen oder von zahlreichen Touristen genutzt wird. Außerdem sind in abgelegenen Gebieten nicht immer Straßenreinigungsteams unterwegs, um beispielsweise Steinschläge vom Asphalt zu fegen. In den abgelegenen Bergregionen muss man sich auf viele Schotterpisten einstellen. Zum Beispiel um die Katuns (Sommerweiden) zu erreichen, die weit entfernt von anderen Wohngebieten liegen.
Stand: 27.06.2023
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