Verkehrsregeln in Europa - Schweiz

Kategorie: Verkehrsregeln in Europa

Was ist bei einer Motorradreise in oder durch die Schweiz zu beachten? Welche Unterlagen musst Du mitbringen oder dabeihaben? MotoGS WorldTours und MotoGS Rental liefert Dir Antworten auf Deine wichtigsten Fragen.
Irrtümer und Änderungen bleiben vorbehalten - alle Angaben ohne Gewähr.

Grundlagen:
Die Schweiz ist KEIN Mitgliedsstaat der EU. Ebenso wird der EURO nicht als Zahlungsmittel in der Schweiz verwendet.
Daher müssen bei der Einreise in die Schweiz bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Für einen touristischen Aufenthalt von EU-Bürgern von bis zu 90 Tagen reicht ein Personalausweis aus. Ein Reisepass oder vorläufiger Reisepass ist natürlich immer angemessener. Selbstverständlich müssen Nicht-EU-Bürger einen Reisepass mit sich führen. In der Regel können Nicht-EU-Bürger ohne Visum in die Schweiz einreisen. Dies hängt allerdings auch vom Herkunftsland ab. Daher ist es für Nicht-EU-Bürger sinnvoll, sich auf der folgenden Website „VisaHQ“ über die Einreisebestimmungen für die Schweiz zu informieren. Dies dient zu Deiner eigenen Sicherheit.

Alle persönlichen Dokumente müssen bei der Ausreise noch mindestens 3 Monate gültig sein.

Fahrzeugpapiere und weitere notwendige Dokumente:
Der Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I ist zwingend erforderlich.
Als Nachweis einer Haftpflichtversicherung gilt die IVK – Internationale Versicherungskarte (ehemals Grüne Karte, inklusive CH).
In der Schweiz wird der EU-Führerschein akzeptiert, sodass kein zusätzlicher internationaler Führerschein mitgeführt werden muss. Für Nicht-EU-Bürger ist ein internationaler Führerschein erforderlich.

Mit einem gemieteten Motorrad in der Schweiz:
Motorradfahrer, die mit einem nicht auf ihren Namen zugelassenen Fahrzeug ins Ausland reisen, sollten sicherheitshalber eine Nutzungserlaubnis des Vermieters mit sich führen.
Diese Genehmigung kann über diesen Link heruntergeladen werden.

Krankenversicherung:
Generell sollte jeder Auslandsreisende unbedingt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen, da z. B. auch deutsche Krankenkassen die Kosten für den Transport zu geeigneten Zentren oder zurück nach Deutschland nicht erstatten. Grundsätzlich sollten generell alle Reisenden, auch in die Schweiz, unabhängig von ihrem Herkunftsland, eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Das geht hier ganz einfach über Global Rescue. Sicherlich ist diese Art des Versicherungsschutzes etwas teurer als bei anderen Anbietern. Allerdings basiert diese Art der Versicherung, wie der Name schon sagt, auf Rescue. Daher nicht mit anderen Produkten vergleichbar. Dies ist bitte jedoch nicht als Werbung zu verstehen, sondern lediglich als eine Empfehlung.

Geschwindigkeitsbegrenzungen in der Schweiz:
50 km/h in geschlossenen Ortschaften,
80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften,
100 km/h auf Schnellstraßen und
120 km/h auf Autobahnen.

Hinweis: 
Schwere Verkehrsverstöße, Alkoholdelikte und Geschwindigkeitsüberschreitungen werden mit besonders hohen Geldstrafen und weiteren Strafen (Freiheitsstrafe, Führerscheinentzug, Fahrzeugenteignung) geahndet. Ausländer müssen das Bußgeld in der Regel vor Ort bezahlen. Eine Vollstreckung über die Landesgrenzen hinaus erfolgt in der Regel nicht, weshalb die Vollstreckung vor Ort erfolgt.

Die Promillegrenze:
Wie in vielen anderen Ländern liegt die Promillegrenze auch in der Schweiz bei 0,5‰.
Für Fahranfänger (weniger als 4 Jahre Fahrerfahrung) gilt 0,1‰.

Tagfahrlicht:
Motorräder müssen auch tagsüber mit eingeschaltetem Licht gefahren werden. Wenn das Motorrad nicht über eine LED-Beleuchtung verfügt, empfiehlt es sich, Ersatzlampen mitzunehmen, falls Sie defekte Lampen austauschen müssen.

Sicherheitswesten in der Schweiz:
In der Schweiz gehören ein Erste-Hilfe-Kasten und eine Warnweste nicht zum Pflichtinventar. Es wird jedoch immer empfohlen, diese Dinge zu Deiner eigenen Sicherheit mitzunehmen. Außerdem empfiehlt es sich immer, ein Pannendreieck und ein Pannenlicht mitzuführen.

Radarwarner:
Das Mitführen und Benutzen von betriebsbereiten Radarwarngeräten ist verboten. Ebenfalls verboten sind GPS-Navigationsgeräte, die im Rahmen ihrer Zusatzfunktionen vor Geschwindigkeitskontrollen warnen. Gleiches gilt z.B. für eine App auf Deinem Smartphone. Bei Nichteinhaltung können hohe Geld- oder Freiheitsstrafen verhängt werden. Das Gerät kann beschlagnahmt und vernichtet werden.

Dashcam:
Von der Nutzung einer Dashcam wird abgeraten, da in der Schweiz erhebliche Datenschutzbedenken bestehen. Es ist jedoch nicht verboten.

Weitere Empfehlung:
Das Mitführen einer Ersatzbrille wird empfohlen. Denn wenn die Brille kaputt geht und nicht mehr getragen werden kann und gleichzeitig das Brillentragen im Führerschein vermerkt ist, darf die Fahrt NICHT fortgesetzt werden.

Richtiges Verhalten bei Unfall oder Panne:
Unfälle mit Personenschaden sind unverzüglich der Polizei zu melden. Der Schaden muss in einem polizeilichen Schadensprotokoll festgehalten werden. Darüber hinaus wird die Nutzung des „Europäischen Unfallberichts“ empfohlen.

Besonderheiten in der Schweiz:
Motorräder dürfen nicht nebeneinander oder neben Fahrrädern oder Mopeds fahren.
Motorräder dürfen nicht rechts an einer Fahrzeugkolonne vorbeifahren.

Einführung von „Lärmkameras“ in der Schweiz:
Wer zu laut ist, wird geblitzt!
Ein Lärmkamera funktioniert ähnlich wie ein Blitzer, nur dass die Kamera nicht anzeigt, wer zu schnell fährt, sondern wer zu laut ist. Überschreitet das Fahrzeug einen bestimmten Lärmgrenzwert, wird dies vom Gerät angezeigt.
Mancherorts in der Schweiz werden bereits mobile Geräte eingesetzt, um Fahrer von zu lauten Motorrädern mit einem entsprechenden Text „Leiser!“ auf die Überschreitung des Lärmgrenzwerts aufmerksam zu machen.

Notrufnummern in der Schweiz:
Einheitliche Notrufnummer: 112
Polizei: 117
Feuerwehr: 118
Krankenwagen: 144
Rettungsschwimmer: 1414
Von Deinem Mobiltelefon aus: Landesvorwahl für die Schweiz +41 + Notrufnummer

Maut in der Schweiz:
Auch in der Schweiz ist die Maut ein wichtiges Thema, denn die Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen sowie Nationalstraßen in der Schweiz sind mautpflichtig. Mautstraßen sind an den weiß-grünen Schildern zu erkennen. Wichtig zu wissen: In Alpentunneln und auf Pässen sind weitere Kosten und Einschränkungen möglich. Dazu gehören der Große Saint-Bernhard-Tunnel (Tunnel du Grand-Saint-Bernard) und der Munt la Schera Tunnel
Dies gilt ausnahmslos für alle Fahrzeuge. In der Schweiz muss die Vignette auch auf Motorrädern angebracht werden.

Zahlungsart:
Die Autobahnmaut wird jährlich entrichtet und durch eine selbstklebende Vignette nachgewiesen, die gut sichtbar am Fahrzeug anzubringen ist. Zur leichteren Identifizierung hat die Vignette jedes Jahr eine andere Farbe. Sie gilt vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres.

Gibt es verschiedene Vignetten?
Das Schweizer Mautsystem sieht für alle Fahrzeuge nur diese Vignette vor, die 14 Monate gültig ist. Derzeit kostet es für die gesamte Gültigkeitsdauer 40 Franken. Es gibt keine Sondertarife, auch nicht für Saisonzulassungen oder für Fahrzeuge aus dem Ausland, die sich im Transit befinden. Wer sich nach dem Überqueren der Landesgrenze auf einer der vignettenpflichtigen Straßen aufhält, muss eine gültige Vignette vorweisen.
Achtung: 
Diese Pflicht gilt schon direkt ab der Landesgrenze. Fahrer, die ihre Vignette erst nach der Einreise in die Schweiz kaufen, können bereits auf der kurzen Fahrt bis zur ersten Autobahnausfahrt mit einer Strafe von 200 Franken belegt werden. Die Kontrollen werden sowohl von der Schweizer Polizei als auch vom Zoll durchgeführt.

Wo kann man die Vignetten kaufen?
In der Schweiz kannst Du die aktuell gültige Vignette an allen Tankstellen, Postämtern, Autowerkstätten, Straßenverkehrsämtern und in den Verkaufsstellen des TCS-Mobilitätsclubs erwerben. Wenn Du aus einem der Nachbarländer in die Schweiz einreist, wirst Du vor der Grenze bereits durch Schilder auf die Vignettenpflicht und entsprechende Verkaufsstellen hingewiesen. Die letzte Möglichkeit besteht darin, in einem der Schweizer Zollämter einzukaufen, die sich direkt am Grenzübergang befinden.

Wo und wie muss die Vignette am Motorrad angebracht werden?
Wenn Du ein Bußgeld vermeiden willst, musst Du darauf achten, dass Du die Vignette korrekt an Deinem Fahrzeug anbringst. Aber wo klebt man die Vignette am besten hin? Bei einem Auto kann man sie problemlos auf die Innenseite der Windschutzscheibe kleben, bei einem Motorrad ist das jedoch nicht so einfach. Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) gibt an, dass die Vignette „auf Motorrädern ohne Windschutzscheibe und Motorrädern mit Windschutzscheibe an einer nicht austauschbaren, leicht zugänglichen Stelle“ angebracht werden soll. Wer ganz sicher gehen will, kann es an der Verkleidung, am Rahmen, an der Windschutzscheibe (sofern vorhanden) oder an der Gabel befestigen.

Wichtig zu wissen:
Zufahrtsbeschränkungen und City-Maut:
Die Stadt Genf hat eingeschränkte Zugangsbeschränkungen. Allerdings gilt diese Zugangsbeschränkung in der Regel nicht für Motorräder. Es sei denn, das Motorrad hat die Abgasnorm Euro 0-1, was sicherlich sehr selten vorkommt. Für Motorräder gilt in der Regel bis auf wenige Ausnahmen die freie Zufahrt.
Da diese Regelung derzeit einer ständigen Änderung bzw. Erweiterung unterliegt, ist es sinnvoll, sich vor der Einreise in die Genfer Innenstadt im Rahmen der Stadtzugangsverordnung in Europa ausführlich zu informieren, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Bei erhöhter Luftverschmutzung ist im Rahmen der Maßnahme „Differentiated Traffic / Circulation différenciée“ die Umweltplakette „Stick´AIR“ für ALLE, auch ausländische Fahrzeuge, Pflicht. Darüber hinaus gilt eine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h.
Große Teile der Stadt sowie Teile der Gemeinden Carouge, Cologny, Lancy und Vernier werden bei Luftverschmutzung zu Umweltzonen. Diese sind dann ausgeschildert.
Zum Befahren benötigst Du dann mindestens die rote „Stick'AIR - Plakette“. Bei anhaltender Luftverschmutzung gilt für Fahrzeuge mit roter Plakette ein Fahrverbot, später auch für Fahrzeuge mit oranger Plakette.

Wo bekommt man die Umweltplakette?
Die Umweltplaketten „Stick’AIR“ entsprechen den Kategorien der französischen Umweltplaketten „Crit’Air“, die auch im Kanton Genf gültig sind. Die „Stick’AIR - Plaketten“ können für CHF 5 an den Schaltern des kantonalen Verkehrsamtes (Office cantonal des véhicules), bei der Fondation des Parkings, bei Autowerkstätten und Tankstellen sowie online (zzgl. Versandkosten CHF 1,43) erworben werden.

Kantonales Fahrzeugamt
Route de Veyrier 86
1227 Carouge, Schweiz
Telefon: +41 22 3883030
E-Mail: vehicules@etat.ge.ch

oder

Fondation des Parkings
Pl. de l'Etoile 1,
1227 Carouge, Schweiz

Stand: 28.06.2023

Traffic regulations in Europe - Switzerland
 

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