Muss ich die Selbstbeteiligung bezahlen, wenn ich ein Mietmotorrad beschädige?

Bei den meisten Motorradvermietungen trägt der Mieter eine Selbstbeteiligung, wenn das Mietmotorrad beschädigt wird. Bei MotoGS Rental Croatia beträgt die maximale Selbstbeteiligung für versicherte Schäden EUR 2.000, dieser Betrag kann jedoch vor Mietbeginn separat über eine spezielle Kautionsversicherung abgesichert werden.

Die Selbstbeteiligung ist der maximale Betrag, den du bei einem Schaden am gemieteten Motorrad laut Mietvertrag selbst tragen musst. Sie ist nicht dasselbe wie die Kaution: Die Kaution wird als Sicherheitsbetrag auf deiner Kreditkarte reserviert, während die Selbstbeteiligung deine finanzielle Verantwortung im Schadenfall beschreibt.

Bei MotoGS Rental Croatia sind alle BMW GS Mietmotorräder standardmäßig versichert. Wenn das Motorrad während deiner Mietzeit beschädigt wird, beträgt die maximale Selbstbeteiligung EUR 2.000. Dieser Betrag kann abhängig vom Prüfergebnis, den Reparaturkosten, der Versicherungsabwicklung und den Bedingungen des Motorrad-Mietvertrags zur Schadensdeckung verwendet werden.

Zusätzlich kannst du über unseren Versicherungspartner, die HanseMerkur Versicherung, eine separate Kautionsversicherung abschließen. Dabei handelt es sich um ein spezielles Versicherungsprodukt, mit dem die Mietkaution beziehungsweise die Selbstbeteiligung im Fall eines versicherten Schadens abgesichert werden kann. Je nach gewähltem Tarif und Versicherungsbedingungen kann die Kautionsversicherung die EUR 2.000 Selbstbeteiligung erstatten oder übernehmen. Diese Versicherung ist nicht automatisch im Mietpreis enthalten und muss separat vor Mietbeginn abgeschlossen werden.

Auch wenn du eine Kautionsversicherung abschließt, ist die Kreditkartenkaution bei der Abholung weiterhin erforderlich. Die Kaution wird reserviert, weil sie das Motorrad, die enthaltene Ausrüstung, mögliche Schäden, verspätete Rückgabe, Verkehrsverstöße, fehlende Gegenstände und weitere Verpflichtungen aus dem Mietvertrag absichert.

Wichtig: Eine Kautionsversicherung deckt nicht automatisch jede Situation ab. Offroad-Fahren, Rennstreckennutzung, Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, grobe Fahrlässigkeit, nicht genehmigte Grenzübertritte oder andere schwere Verstöße gegen die Mietbedingungen können zu zusätzlicher Haftung führen und vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein.

Vor deiner Reise solltest du entscheiden, ob du das reguläre Selbstbeteiligungsrisiko von EUR 2.000 selbst tragen oder eine optionale Kautionsversicherung abschließen möchtest. Weitere Informationen findest du auch in unseren FAQs zu:

 

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