Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mietfahrzeuge

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) für Mietfahrzeuge (Motorräder)
MotoGS Rental Croatia / MotoGS WorldTours – Tour Operator (Einzelunternehmen, Deutschland)
Stand: 21.07.2025

Hinweis zur Online-Version unserer AGB und Bestätigung bei Übergabe
Diese AGB gelten für alle Motorradvermietungen und Vermietungen von Zubehör/Equipment, die MotoGS WorldTours – Tour Operator anbietet und nach außen unter „MotoGS Rental Croatia“ (MGR) auftritt. Du kannst diese AGB online jederzeit einsehen; zusätzlich werden sie – sofern eine Übergabe mit Unterschrift vorgesehen ist – bei der Motorradübernahme zusammen mit dem Mietvertrag als verbindlicher Bestandteil des Mietverhältnisses bestätigt.

1. Anbieter, ladungsfähige Anschrift, Kontakt, Geltungsbereich

1.1 Vermieter ist:
MotoGS WorldTours – Tour Operator (Einzelunternehmen)
Seffnerstraße 2, 06217 Merseburg, Deutschland
E-Mail: info@motogsworldtours.com
E-Mail: rental@motogsrental.com
(nachfolgend „MGSWT“ oder „Vermieter“).

1.2 „MotoGS Rental Croatia“ ist die nach außen verwendete Bezeichnung der Vermietaktivitäten von MGSWT (nachfolgend „MGR“). Vertragspartner des Mieters ist ausschließlich MGSWT.

1.3 Diese AGB gelten für alle Verträge über die Vermietung von Motorrädern sowie optionalem Zubehör/Equipment, die MGSWT/MGR mit Dir als Mieter abschließt.

1.4 Es handelt sich um Fahrzeugmietverträge (keine Pauschalreiseverträge). Reiseleistungen werden nicht geschuldet; Vorschriften über Pauschalreiseverträge (insbesondere §§ 651a ff. BGB) finden auf dieses Mietverhältnis keine Anwendung.

1.5 Maßgeblich für den Vertragsinhalt ist – in dieser Reihenfolge – Folgendes:
a) Mietvertrag / Buchungs- bzw. Vertragsbestätigung,
b) die zum Buchungszeitpunkt gültige Preis- und Leistungsübersicht (Website/Angebot),
c) diese AGB,
d) ergänzende Bedingungen Dritter (z. B. Zahlungsdienstleister/Versicherer), soweit zwingend anwendbar und Dir rechtzeitig zur Verfügung gestellt.

1.6 Vertragssprache ist Deutsch. Etwaige Übersetzungen dienen nur der Orientierung; maßgeblich ist die deutsche Fassung.

1.7 Kontakt/Erreichbarkeit bei dringenden Fällen
Für dringende Fälle erreichst Du MGSWT/MGR über die in der Buchungs-/Vertragsbestätigung genannten Kontaktwege (insbesondere E-Mail; ggf. Mobilnummer/WhatsApp, sofern angegeben).

2. Vertragsabschluss, Reservierung, Kommunikation, Widerrufsrecht

2.1 Mit Absenden der Online-Reservierung gibst Du ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Mietvertrags ab.

2.2 Der Vertrag kommt zustande, sobald Du die Buchungs-/Vertragsbestätigung in Textform (z. B. per E-Mail) erhältst und die vereinbarte Anzahlung (oder – je nach Buchungsmodell – der volle Mietpreis) fristgerecht eingegangen ist.

2.3 Du stellst sicher, dass Du unter der angegebenen E-Mail-Adresse erreichbar bist (inkl. Spam-Ordner).

2.4 Widerrufsrecht
Bei Fernabsatzverträgen kann ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen. Ein Widerrufsrecht ist jedoch gesetzlich ausgeschlossen, wenn der Vertrag die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen vorsieht und für die Leistungserbringung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Ob und inwieweit dies auf Deine konkrete Buchung Anwendung findet, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und dem vereinbarten Zeitraum.

3. Mietgegenstand, Leistungsumfang, Verfügbarkeit, Versicherung

3.1 Mietgegenstand ist das im Mietvertrag bezeichnete Motorrad sowie ggf. gebuchtes Zubehör/Equipment.

3.2 Der konkrete Leistungsumfang (Mietzeitraum, Kilometerregelung, Übergabe-/Rückgabeort, Zusatzleistungen, Selbstbehalt/Kaution, ggf. Auslandsregelungen) ergibt sich aus dem Mietvertrag.

3.3 MGSWT/MGR ist berechtigt, anstelle des gebuchten Modells ein in seinen wesentlichen Merkmalen vergleichbares Motorrad derselben oder einer höheren Kategorie bereitzustellen, sofern das gebuchte Modell aus Gründen, die MGSWT/MGR nicht zu vertreten hat, nicht verfügbar ist (z. B. Schaden, Diebstahl, verspätete Rückgabe durch Vormieter).

3.4 Das Motorrad ist nach Maßgabe des Mietvertrags und des jeweiligen Versicherungsnachweises versichert. Maßgeblich sind ausschließlich der Versicherungsnachweis sowie die im Mietvertrag vereinbarten Konditionen (z. B. Selbstbehalt, Obliegenheiten, Gebietsbeschränkungen).

4. Mietpreise, Zahlung, Fälligkeit

4.1 Es gelten die im Buchungsprozess ausgewiesenen Preise und die Buchungs-/Vertragsbestätigung.

4.2 Anzahlung: Bei Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von mindestens 30% des Mietpreises fällig, sofern im Mietvertrag nichts Abweichendes vereinbart ist. Bei Nichtzahlung innerhalb der vereinbarten Frist ist MGSWT/MGR nicht an die Reservierung gebunden.

4.3 Restzahlung: Der Restmietpreis ist spätestens bei Fahrzeugübernahme zu zahlen, sofern im Mietvertrag nichts Abweichendes vereinbart ist.

4.4 Zulässige Zahlungsmittel ergeben sich aus dem Buchungsprozess bzw. der Vertragsbestätigung.

5. Kaution / Sicherheitsleistung

5.1 Zusätzlich zum Mietpreis ist eine Kaution in Höhe von 2.000 EUR als Sicherheitsleistung zu hinterlegen. Die Kaution dient insbesondere zur Absicherung von Ansprüchen aus Schäden, Selbstbehalt, fehlender Betankung, außergewöhnlicher Verschmutzung, Mehrkilometern, verspäteter Rückgabe, Gebühren/Bearbeitungskosten sowie sonstigen Forderungen aus dem Mietverhältnis.

5.2 Die Kaution ist spätestens bei Fahrzeugübernahme zu leisten (z. B. Vorautorisierung/Reservierung auf Kreditkarte/EC-Karte (Pre-Auth) oder in bar, soweit angeboten). Du stellst sicher, dass die erforderliche Deckung/der Verfügungsrahmen vorhanden ist. Bei einer Vorautorisierung wird der Betrag nicht sofort eingezogen, sondern lediglich durch den Kartenanbieter reserviert; die Dauer der Reservierung hängt vom Kartenanbieter und Kartentyp ab und kann im Einzelfall auch vor Ablauf vom Kartenanbieter freigegeben werden.

5.3 Rückgabe/Freigabe: Bestehen nach Rückgabe keine offenen Forderungen, wird die Kaution bzw. Reservierung unverzüglich freigegeben. Die tatsächliche bankseitige Freigabe kann – abhängig vom Kartenanbieter/der Bank – zeitverzögert erfolgen.

5.4 Kautionsabwicklung über Zahlungsdienstleister: Sofern die Kautionsreservierung über einen Zahlungsdienstleister abgewickelt wird, kann die Abwicklung technisch über den von MGSWT/MGR eingesetzten Anbieter erfolgen (derzeit: Nexi Germany). Eine manuelle vorzeitige Freigabe auf Wunsch kann – sofern technisch möglich und mit zusätzlichem Aufwand verbunden – mit 30 EUR inkl. gesetzlicher USt berechnet werden.

5.5 Abrechnung aus der Kaution / nachträgliche Forderungen: Entstehen nach Rückgabe des Fahrzeugs oder des Equipments berechtigte Kosten gemäß Ziff. 5.1, dürfen wir diese bis zur Höhe der Kaution abrechnen. Soweit technisch möglich, erfolgt die Abrechnung durch (Teil-)Einzug aus der bestehenden Kartenreservierung (Vorautorisierung). Ist dies technisch nicht möglich oder wurde die Reservierung durch den Kartenanbieter bereits freigegeben, bleibt deine Zahlungspflicht bestehen; wir stellen dir den Betrag in Rechnung bzw. fordern dich zur Zahlung über ein übliches Zahlungs­verfahren auf. Wir informieren dich über Art und Höhe der Abrechnung und dokumentieren den Sachverhalt (z. B. Übergabe-/Rückgabeprotokoll, Fotos, Belege/Kostenvoranschläge).

6. Fahrzeugübernahme, Rückgabe, Zustand, Gebühren

6.1 Übergabeort und -zeit ergeben sich aus dem Mietvertrag. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Übergabe werktags zwischen 08:00 und 18:00 Uhr.

6.2 Nichtabholung: Wird das Motorrad nicht zur vertraglich vereinbarten Zeit übernommen, kann MGSWT/MGR nach einer Wartezeit von 2 Stunden die Mietzeit entsprechend verkürzen. Die Mietzeit beginnt dann mit der tatsächlichen Übergabe und endet zur vereinbarten Endzeit (Tag/Uhrzeit). Ansprüche von MGSWT/MGR bleiben unberührt.

6.3 Übergabeprotokoll: Bei Übergabe wird ein Zustands-/Übergabeprotokoll erstellt. Alle erkennbaren Vorschäden werden dokumentiert. Du hast das Motorrad bei Übergabe zu prüfen und etwaige Mängel/Schäden unverzüglich im Protokoll festhalten zu lassen. Neue Schäden während der Mietzeit sind MGSWT/MGR unverzüglich mitzuteilen.

6.4 Tank/sauberer Zustand: Das Motorrad wird in der Regel sauber und vollgetankt übergeben und ist vollgetankt und grob gereinigt zurückzugeben, sofern nicht anders vereinbart.
a) Außergewöhnliche Verschmutzung: Reinigungspauschale 50 EUR inkl. gesetzlicher USt. Beide Parteien können nachweisen, dass ein höherer oder niedrigerer Aufwand entstanden ist.
b) Fehlende Betankung: MGSWT/MGR lässt nachbetanken und berechnet 2 EUR/Liter inkl. gesetzlicher USt zzgl. Aufwandspauschale 30 EUR inkl. gesetzlicher USt.

6.5 Rückgabeort: Rückgabe am Übergabeort, sofern nicht anders vereinbart. Erfolgt eine Rückgabe an einem anderen Ort ohne Vereinbarung, berechnet MGSWT/MGR:
a) 1 EUR pro Kilometer (Distanz zwischen vereinbartem Rückgabeort und tatsächlichem Rückgabeort) sowie zusätzlich
b) 20 EUR pro Stunde inkl. gesetzlicher USt als Aufwandspauschale für Organisation/Rückführung.

6.6 Verspätete Rückgabe: Bei Rückgabeverspätung von mehr als 1 Stunde berechnet MGSWT/MGR 20 EUR pro angefangener Stunde inkl. gesetzlicher USt als Aufwand-/Nutzungsausfallpauschale. Weitergehende Schäden (z. B. Ansprüche nachfolgender Mieter) bleiben vorbehalten; Dir bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens gestattet.

6.7 Kilometerregelung / Mehrkilometer: Werden die vertraglich vereinbarten Kilometer überschritten, berechnet MGSWT/MGR 0,37 EUR pro Kilometer inkl. gesetzlicher USt, sofern im Mietvertrag nichts Abweichendes geregelt ist.

6.8 Optionaler Bring-/Holservice: Nach Verfügbarkeit kann Lieferung/Abholung innerhalb 150 km vereinbart werden. Abrechnung: 25 EUR pro angefangener Stunde inkl. gesetzlicher USt (inkl. Personal-/Fahrzeug-/Kraftstoffkosten), sofern nicht anders vereinbart.

7. Rücktritt/Stornierung vor Mietbeginn, Ersatzmieter, Änderungen, vorzeitige Rückgabe, Nutzungsentschädigung

7.1 Stornierung: Trittst Du vor Mietbeginn vom Vertrag zurück, kann MGSWT/MGR eine angemessene Entschädigung verlangen. Diese beträgt pauschal – bezogen auf den vereinbarten Mietpreis:
- bis 51 Tage vor Mietbeginn: 30%
- 50 bis 21 Tage vor Mietbeginn: 70%
- 20 bis 14 Tage vor Mietbeginn: 80%
- 13 bis 7 Tage vor Mietbeginn: 90%
- ab 6 Tage vor Mietbeginn bzw. am Tag des Mietbeginns: 100%

7.2 Dir bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass MGSWT/MGR kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. MGSWT/MGR bleibt der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.

7.3 Ersatzmieter: Du kannst einen Ersatzmieter benennen. Voraussetzung ist, dass dieser die Mietvoraussetzungen (insbesondere Alter/Führerschein/Kaution/Zahlungsmittel) erfüllt und MGSWT/MGR zustimmt. In diesem Fall entfällt die Entschädigung, soweit MGSWT/MGR hierdurch kein Schaden entsteht; angemessene Umstellungs-/Bearbeitungskosten können berechnet werden.

7.4 Upgrade (höhere Klasse) auf Wunsch des Mieters: Ein Wechsel auf ein höherwertiges Motorrad am Übergabetag oder während der Mietzeit erfolgt nur nach Verfügbarkeit und wird als Vertragsänderung behandelt. Mindestens ist die Preisdifferenz nachzuzahlen; MGSWT/MGR kann hierfür einen neuen Mietvertrag erstellen.

7.5 Downgrade (günstigere Klasse) auf Wunsch des Mieters: Ein Wechsel auf ein günstigeres Motorrad begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung. Maßgeblich bleibt mindestens der ursprünglich vereinbarte Mietpreis, sofern MGSWT/MGR das ursprünglich gebuchte Motorrad nicht anderweitig vermieten kann.

7.6 Vorzeitige Rückgabe: Gibst Du das Motorrad vor dem vereinbarten Rückgabetermin zurück, besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung, sofern MGSWT/MGR das Motorrad nicht anderweitig für den freigewordenen Zeitraum vermieten kann.

7.7 Nutzung über die Mietzeit hinaus / keine automatische Verlängerung: Eine stillschweigende Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis wird nicht vereinbart. Nutzung über die vereinbarte Mietzeit hinaus ist nur mit Zustimmung von MGSWT/MGR zulässig. Für jede Nutzung über die vereinbarte Mietzeit hinaus kann MGSWT/MGR eine Nutzungsentschädigung mindestens in Höhe der jeweiligen Tagesmiete verlangen; weitergehende Schäden bleiben vorbehalten.

7.8 Hinweis Versicherung: Du kannst Dich ggf. durch eine Reise-/Mietausfallversicherung absichern. Eine solche Versicherung ist nicht Vertragsbestandteil.

8. Berechtigte Fahrer, Mindestvoraussetzungen

8.1 Mindestalter: 23 Jahre. Mindestführerscheinbesitz: 3 Jahre.

8.2 Erforderlich ist eine gültige Fahrerlaubnis Klasse A (oder entsprechende nationale Klasse), die zum Führen des Motorrads berechtigt. Du bist verantwortlich für ggf. erforderliche Zusatzdokumente (z. B. Internationaler Führerschein) und die Anerkennung im jeweiligen Land.

8.3 Das Motorrad darf nur von Dir und den im Mietvertrag eingetragenen Fahrern geführt werden. Die Weitergabe an nicht eingetragene Fahrer ist untersagt.

9. Sorgfaltspflichten, verbotene Nutzung (insbesondere Offroad)

9.1 Du behandelst Motorrad und Zubehör pfleglich, beachtest Betriebs- und Sicherheitshinweise und sicherst das Motorrad ordnungsgemäß gegen Diebstahl.

9.2 Offroad-Fahrten sind untersagt. Fahrten außerhalb öffentlicher Straßen bzw. auf nicht für den öffentlichen Verkehr bestimmten Wegen sind verboten. Das Motorrad wird nicht für Offroad-Touren vermietet. Verstößt Du dagegen, kann Versicherungsschutz entfallen; Du haftest dann im Schadenfall grundsätzlich vollumfänglich (auch über Kaution/Selbstbehalt hinaus), soweit der Versicherer wegen des Verstoßes nicht leistet.

9.3 Verboten sind zudem insbesondere: Teilnahme an Renn-/Motorsportveranstaltungen und Fahrzeugtests, Untervermietung/Weitergabe ohne Zustimmung, Transport gefährlicher Stoffe (explosiv, hochentzündlich, toxisch, radioaktiv etc.) sowie Nutzung zur Begehung von Straftaten.

10. Auslandsfahrten / Gebietsbeschränkungen, Kosovo

10.1 Auslandsfahrten innerhalb Europas sind grundsätzlich möglich, sofern Versicherungsschutz besteht und – soweit erforderlich – MGSWT/MGR vorher schriftlich zugestimmt hat.

10.2 Zustimmungspflichtige Länder: Fahrten in folgende Länder sind MGSWT/MGR vor Mietbeginn mitzuteilen und bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung: Albanien, Bulgarien, Bosnien und Herzegowina, Estland, Frankreich, Griechenland, Italien inkl. Sizilien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Moldau, Montenegro, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn, Ukraine, Belarus.

10.3 Kosovo: Fahrten nach/durch Kosovo sind untersagt, sofern nach den zum Mietzeitpunkt geltenden Versicherungsbedingungen/Versicherungsnachweisen dort kein Versicherungsschutz besteht. Verstößt Du gegen dieses Verbot, haftest Du im Schadenfall grundsätzlich vollumfänglich (auch über Selbstbehalt/Kaution hinaus), soweit der Versicherer wegen des Verstoßes nicht leistet.

10.4 Fahrten in Nicht-Europa-Staaten sowie in Kriegs-, Krisen- und Katastrophengebiete sind untersagt.

10.5 Du informierst Dich eigenverantwortlich über Maut-/Vignettenpflichten, Einreise-/Grenzbestimmungen und lokale Vorschriften und trägst die daraus entstehenden Kosten.

10.6 Ggf. Zusatzkosten: Sofern durch Auslandsfahrten zusätzliche Kosten entstehen (z. B. Versicherungs-/Risikozuschläge), kann MGSWT/MGR – nach vorheriger Mitteilung – einen angemessenen Zuschlag berechnen (z. B. pauschal 7 EUR/Tag inkl. gesetzlicher USt), abhängig vom Einzelfall.

11. Wartung, Reparaturen, Pannen, Schlüssel/Dokumente, Zubehör

11.1 Betriebskosten und Betriebsmittel (insbesondere Kraftstoff) trägst Du. Regelmäßige Wartung und übliche Verschleißreparaturen trägt MGSWT/MGR, sofern sie nicht auf Fehlbedienung oder unsachgemäße Nutzung zurückzuführen sind.

11.2 Notwendige Reparaturen zur Wiederherstellung der Betriebs- oder Verkehrssicherheit darfst Du bis 150 EUR ohne vorherige Zustimmung veranlassen; darüber hinaus nur nach vorheriger Zustimmung von MGSWT/MGR. Erstattungen erfolgen gegen Originalbelege, sofern Dich kein Verschulden trifft.

11.3 Reifenpanne (z. B. Nagel/Glassplitter): Die Kosten trägst Du, sofern die Ursache nicht auf einem von MGSWT/MGR zu vertretenden Mangel beruht.

11.4 Bei Defekt ist die vom Hersteller vorgesehene Service-/Pannenhotline zu kontaktieren und deren Anweisungen sind zu befolgen. Bei Verstoß trägst Du daraus entstehende Mehrkosten.

11.5 Keyless-Ride-Schlüssel: Das Motorrad kann mit einem Keyless-Ride-System ausgestattet sein. Verlust/Diebstahl des (Remote-)Schlüssels führt zu Deiner Haftung für Ersatz- und Folgekosten (Schlüssel, ggf. Schließ-/Koffersystem, Sitzbank-/Schlosskomponenten), soweit kein von MGSWT/MGR zu vertretender Grund vorliegt.

11.6 Fahrzeugdokumente: Verlust überlassener Fahrzeugdokumente (z. B. Zulassungsbescheinigung) hast Du zu vertreten; Du trägst die Wiederbeschaffungskosten.

11.7 Zubehör/Equipment: Für Verlust/Beschädigung gemieteten Zubehörs (z. B. Navi, Helm, Kamera) haftest Du, soweit nicht normale Abnutzung oder ein von MGSWT/MGR zu vertretender Mangel vorliegt.

12. Haftung des Mieters, Selbstbehalt, Ausschluss/Erhöhung, Gebühren

12.1 Du haftest für die rechtzeitige Rückgabe und die Rückgabe im vertraglich geschuldeten Zustand.

12.2 Bei Unfall-/Schadensereignissen oder Diebstahl haftest Du grundsätzlich bis zur Höhe des im Mietvertrag vereinbarten Selbstbehalts je Schadensfall (regelmäßig 2.000 EUR), sofern der Versicherer leistet und kein Ausschlussgrund vorliegt. Eine Reduzierung des Selbstbehalts ist ggf. durch zusätzliche/optionale Versicherung möglich, soweit angeboten und im Mietvertrag vereinbart.

12.3 Erhöhter Selbstbehalt für bestimmte Länder: Für Fahrten in folgende Länder kann – trotz Zustimmung – ein erhöhter Selbstbehalt von 3.000 EUR je Schadensfall gelten: Albanien, Bulgarien, Bosnien und Herzegowina, Belarus, Estland, Frankreich, Griechenland, Italien inkl. Sizilien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Moldau, Montenegro, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn, Ukraine. Maßgeblich ist die Regelung im Mietvertrag/Versicherungsumfang.

12.4 Unbegrenzte Haftung: Du haftest ohne Begrenzung, wenn und soweit der Versicherer nicht leistet, insbesondere bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, Alkohol-/Drogenbeeinflussung, unberechtigtem Fahrer, verbotener Nutzung (Ziff. 9), Verstoß gegen Gebietsbeschränkungen (Ziff. 10) oder bei Verletzung von Obliegenheiten (Ziff. 13), soweit dies Einfluss auf die Schadenregulierung hatte. Gleiches gilt bei Unfallflucht, sofern dies die Regulierung beeinflusst hat.

12.5 Verbotene Zwecke: Die Nutzung für Motorsportveranstaltungen/Tests, für den Transport gefährlicher Stoffe, zur Begehung von Straftaten oder zur Untervermietung/Weitergabe ohne Zustimmung ist untersagt. Bei Verstoß haftest Du für alle daraus entstehenden Schäden und Kosten.

12.6 Bearbeitungspauschale (Bußgelder/Maut/Verstöße): Für die Bearbeitung von Bußgeldern, Maut-/Mahnverfahren oder sonstigen Verstößen (z. B. Halteranfrage, Korrespondenz) kann MGSWT/MGR 30 EUR pro Vorgang berechnen. Dir bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist. Die Pauschale fällt zusätzlich zum eigentlichen Bußgeld/Mautbetrag an.

12.7 Zahlungsabwicklung / Belastung des Zahlungsmittels: Zur Durchführung des Mietverhältnisses muss MGSWT/MGR in der Lage sein, fällige Forderungen (Mietpreis, Kautionseinbehalte, Gebühren, Schadensersatz, Bearbeitungskosten) über das von Dir bereitgestellte Zahlungsmittel abzuwickeln, soweit dies vereinbart und gesetzlich zulässig ist. Du erteilst die hierfür erforderlichen Zustimmungen im Buchungsprozess und/oder durch Bereitstellung des Zahlungsmittels.

12.8 Du haftest nur für Verkehrsverstöße, die Du schuldhaft verursacht hast.

13. Verhalten bei Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden

13.1 Du verständigst bei Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigen Schäden unverzüglich die Polizei und lässt den Vorfall aufnehmen – auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Dritte.

13.2 Du informierst MGSWT/MGR unverzüglich und erstellst einen schriftlichen Unfall-/Schadensbericht (inkl. Skizze/Fotos, Namen/Adressen von Beteiligten und Zeugen, Kennzeichen, Versicherungsdaten). Auch bei kleineren Schäden ist eine Dokumentation erforderlich.

13.3 Schuldanerkenntnisse oder Zahlungen gegenüber Dritten dürfen nicht ohne Zustimmung von MGSWT/MGR abgegeben werden.

13.4 Übersteigt der voraussichtliche Schaden den Selbstbehalt oder ist das Motorrad nicht mehr fahrbereit, informierst Du MGSWT/MGR zusätzlich telefonisch.

14. Haftung von MGSWT/MGR

14.1 MGSWT/MGR haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet MGSWT/MGR nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

14.2 MGSWT/MGR haftet nicht für mittelbare Schäden (z. B. entgangene Urlaubsfreude, Folgekosten), soweit gesetzlich zulässig.

14.3 MGSWT/MGR ist nicht verpflichtet, im Motorrad zurückgelassene Gegenstände aufzubewahren; bei Fund erfolgt eine freiwillige Rückmeldung nach Möglichkeit, jedoch ohne Rechtsanspruch.

15. Anzeige von Ansprüchen, Verjährung

15.1 Ansprüche aus dem Mietverhältnis sollen MGSWT/MGR innerhalb eines Monats nach Rückgabe schriftlich angezeigt werden, um eine schnelle Klärung zu ermöglichen. Gesetzliche Verjährungsfristen bleiben unberührt.

16. Datenschutz

16.1 MGSWT/MGR verarbeitet personenbezogene Daten zur Vertragsdurchführung, Abrechnung, Kautions-/Zahlungsabwicklung, Schadenbearbeitung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten nach Maßgabe der DSGVO und des BDSG. Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von MGSWT/MGR.

16.2 MGSWT/MGR ist berechtigt, Daten insbesondere auch dann zu verarbeiten, wenn dies zur Klärung unrichtiger Angaben, bei Rückgabeverspätungen oder zur Bearbeitung von Verkehrsverstößen/Ordnungswidrigkeiten erforderlich ist.

17. GPS-Tracking

17.1 Das Motorrad kann mit einem GPS-Tracking-System ausgestattet sein (z. B. Diebstahlschutz/Ortung im Schadensfall). Du erklärst Dich mit dieser Nutzung im erforderlichen Umfang einverstanden. Die Verarbeitung erfolgt nur, soweit zur Sicherung/Ortung/Schadenprävention erforderlich und nach Maßgabe der Datenschutzerklärung.

18. Rechtswahl, Gerichtsstand

18.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates Deines gewöhnlichen Aufenthalts bleiben unberührt.

18.2 Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

18.3 Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis Merseburg (Sachsen-Anhalt), Deutschland.

19. Schlussbestimmungen (inkl. salvatorische Klausel)

19.1 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail), soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.

19.2 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen, undurchführbaren oder nichtigen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 BGB). Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.

19.3 Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.

- Ende der AGB -